Bis zum 31. Oktober 2025 ist die Wahl der neuen Mitglieder der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes für die am 1. Januar 2026 beginnende Amtsperiode durchzuführen.
Die Koordinierung des Wahlverfahrens obliegt dem zentralen Vorbereitungsausschuss, der sich am 16. Dezember 2024 konstituiert hat. Die Durchführung der Wahlen in den Bistümern liegt in der Zuständigkeit der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen, soweit deren Zuständigkeit im jeweiligen Bistum durch bischöfliche Regelung festgelegt ist (im Offizialatsbezirk Oldenburg: die Mitarbeitervertretung des Landes-Caritasverbandes für Oldenburg). Diese haben unverzüglich nach Veröffentlichung dieses Wahlaufrufs einen Wahlvorstand zu bilden. Dieser besteht aus drei Mitgliedern, welche das passive Wahlrecht nach der jeweiligen diözesanen Mitarbeitervertretungsordnung besitzen. Der Wahlvorstand muss sich bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der Amtsperiode konstituieren.
Der Wahlvorstand versendet spätestens sechs Wochen nach seiner Konstituierung die vom Vorbereitungsausschuss erstellten Wahlunterlagen und die Wählerliste – spätestens bis zum 11. August 2025 – an die wahlberechtigten Mitarbeitervertretungen. Der Wahlausschuss legt den Zeitpunkt der Wahlversammlung fest, die spätestens bis zum 31. Oktober 2025 stattfinden muss. Er erstellt die Liste der Kandidaten für die Wahl des/der Vertreters/Vertreterin in der Bundeskommission und der jeweiligen Regionalkommission und verschickt diese spätestens zwei Wochen vor der Wahlversammlung an die wahlberechtigten Mitarbeitervertretungen.
Weitere Einzelheiten zu den Abläufen des Wahlverfahrens und den einzuhaltenden Fristen ergeben sich aus der Wahlordnung und den dazu vom Vorbereitungsausschuss erstellten Unterlagen, die der Vorbereitungsausschuss den diözesanen Wahlvorständen zeitnah zur Verfügung stellen wird.
Bei der Wahl zur Amtsperiode 2026 bis 2029 haben die tariffähigen Arbeitnehmerkoalitionen (Gewerkschaften) die Möglichkeit, eigene Vertreter/innen für die Mitarbeiterseite in die Arbeitsrechtliche Kommission (Bundeskommission und sechs Regionalkommissionen) zu entsenden. Berechtigt zur Entsendung von Vertreter/innen sind Gewerkschaften, die nach ihrer Satzung für die Regelungsbereiche der Arbeitsrechtlichen Kommission örtlich und sachlich zuständig sind.
Den betreffenden Gewerkschaften wird hiermit Gelegenheit gegeben, sich binnen einer Anzeigefrist von zwei Monaten nach Veröffentlichung dieses Wahlaufrufs an der Entsendung von Vertreter/innen in die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission zu beteiligen. Die Anzahl der Vertreter/innen, die von den Gewerkschaften entsandt werden, richtet sich grundsätzlich nach dem zahlenmäßigen Verhältnis der im Zeitpunkt der Entsendung in den Gewerkschaften zusammengeschlossenen kirchlichen Mitarbeiter/innen im Zuständigkeitsbereich der Kommission (Organisationsstärke). Unabhängig davon haben die Gewerkschaften – vorbehaltlich eines weitergehenden Nachweises – die Möglichkeit, bis zu drei Vertreter/innen in die Bundeskommission zu entsenden. Außerdem können sie jeweils bis zu zwei Vertreter/innen in die Regionalkommission Bayern und die Regionalkommission Ost und jeweils eine/n Vertreter/in in die Regionalkommissionen Mitte, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Nord entsenden.
Weitere Einzelheiten zu den Abläufen des Entsendeverfahrens und den einzuhaltenden Fristen ergeben sich aus der Entsendeordnung, die Teil der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes ist.
Gewerkschaften, die sich an der Entsendung von Vertreter/innen in die Arbeitsrechtliche Kommission beteiligen wollen, müssen dies gegenüber dem Vorbereitungsausschuss über die Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes, Karlstraße 40, 79104 Freiburg spätestens bis zum 28. März 2025 (zwei Monate nach diesem Wahlaufruf) schriftlich mitteilen. Die Anzeige kann nur bis zum Ablauf dieser Anzeigefrist abgegeben werden. Anzeigen, die nach dieser Frist eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden (Ausschlussfrist).
Berlin, den 28. Januar 2025
Der Vorbereitungsausschuss für die Mitarbeiterseite
Dr. Evelyn Schmidtke
Dr. Rochus Bensch
Martina Schiwek