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Sylvia Bühler, Oliver Hölters, Dr. Susanne Pauser
Tarifbindung und Sozialstaat - uverzichtbar oder unbezahlbar? So lautete das Motto des diesjährigen Parlamentarischen Abends. 

Zu unserer traditionellen Veranstaltung erschieden wieder zahlreiche Bundestagsabgeordnete und Gäste aus Gewerkschaften, Verbänden und der Caritas. Sylvia Bühler - ver.di Vorstandsmitglied, Caritas-Vorständin Dr. Susanne Pauser und Oliver Hölters unterstrichen in ihren Reden die Bedeutung von auskömmlicher Tariffinanzierung und der Bedeutung eines starken Sozialstaats. 

Aus der Rede von Oliver Hölters, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite: 

Die Sozialstaatsdebatte ist - mal wieder - voll entbrannt. Dabei werden altbekannte Negativ-Narrative bemüht – bevorzugt das vom krankfeiernden Arbeitnehmer, der gesund schon zu wenig arbeitet und das vom wehleidigen Patienten, der ständig zum Arzt rennt oder das vom faulen Langzeitarbeitslosen. Ich überzeichne an dieser Stelle bewusst, um auf ein Bashing mit langer Tradition hinzuweisen. Immer wenn eine wirtschaftlich schwierige Phase kommt, ist sie wieder da - die Faulheitsdebatte. Abwechselnd oder gleichzeitig stehen Bürgergeldbeziehende und Arbeitnehmende im Fokus solcher Debatten, die keinem helfen, aber viel Porzellan zerschlagen. Viele Menschen, vor allem Frauen, arbeiten unfreiwillig in Teilzeit, weil ihnen keine Vollzeitstelle angeboten wird oder weil sie unbezahlte Familienarbeit leisten. 

Übrigens: Von den 770.000 Caritas-Mitarbeitenden arbeiten 65 Prozent in Teilzeit. Halten Sie unsere Mitarbeitenden etwa auch für zu bequem für vollzeitige Erwerbsarbeit? 

Eng verbunden mit der Teilzeitdebatte ist die Arbeitszeitdebatte. Im Rahmen der Arbeitszeitdebatte wird die Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit von 8 Stunden gefordert. Damit soll die arbeitsrechtliche Grundlage für überlange Arbeitstage gelegt werden. Forschungsergebnisse zeigen klar: Längere Arbeitszeiten führen ab einem bestimmten Punkt nicht zu mehr Leistung, sondern zu sinkender Effizienz, steigender Fehlerquote und erhöhtem Krankheitsrisiko. Bereits heute ist möglich, vom Achtstundentag abzuweichen. Das geht problemlos im Rahmen eines sechsmonatigen Ausgleichszeitraums. Mit Tarifvertrag oder mit tarifvertraglicher Öffnungsklausel in einer Betriebsvereinbarung kann der sechsmonatige Ausgleichszeitraum sogar verändert, also auch verlängert werden. Warum werden die Möglichkeiten des Arbeitszeitgesetzes nicht genutzt, bevor nach Gesetzesänderungen gerufen wird? Ich verrate Ihnen warum - weil die derzeit geltenden Öffnungsklauseln tarifvertragliche Regelungen sind. Und das ist lästig: Viel bequemer ist doch, auf die Arbeitsvertragspartner zu verweisen. In der Debatte wird so getan, als ob Tarifvertragspartner und Arbeitsvertragspartner in gleicher Weise durchsetzungsfähig seien. Die Regel ist aber, dass Arbeitnehmende individuell dem Arbeitgeber gegenüber in der weitaus schwächeren Position sind. Unter dem Deckmantel der „Flexibilisierung“, in diesem Fall der Arbeitszeit, wird versucht, die Tarifbindung zu schwächen.

Mit dem Stichwort Tarifbindung sind wir mittendrin in der muntersten politischen Debatte dieser Tage - der Debatte um das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Wir als Caritas-Mitarbeiterseite sind – gelinde gesagt entsetzt – über die Absicht der Bundesregierung, Tariflöhne in der von der GKV finanzierten Krankenpflege nicht mehr vollständig zu refinanzieren. Wer sich so äußert, kann oder will nicht verstehen, dass Tarifabschlüsse das Ergebnis hart errungener Kompromisse sind. Tariflöhne sind nicht überhöht und unwirtschaftlich. Diesen Eindruck zu erwecken, ist unredlich. Ja, die Pflegelöhne sind in den letzten Jahren überproportional gestiegen. Das war auch nötig, weil sie hinter der Lohnentwicklung in anderen Sektoren zurückgeblieben waren. Dass dieser Aufholeffekt sich abflachen wird, ist absehbar.

Lassen Sie mich zum Schluss noch ein paar Worte zur Sozialstaatsdebatte sagen. Was mich daran besonders ärgert, ist, dass nicht mehr zwischen Sozialleistungen und Sozialversicherungsleistungen unterschieden wird. Rente, Krankenversicherung, Krankengeld, Pflegeversicherung und auch Arbeitslosengeld I sind keine Sozialleistungen. Vielmehr handelt es sich um durch Beiträge erworbene Ansprüche auf Versicherungsleistungen. Die zur Einsparung von Steuermitteln erfundenen, beitragsfinanzierten „versicherungsfremden Leistungen“ zeigen, dass diese Vermischung inzwischen strukturell tief verankert ist. Die Diskussion um GKV-Leistungen für Bürgergeldbeziehende hat das wieder ins Bewusstsein gerückt.

Die Mehrheit der Bevölkerung kann die elementaren Lebensrisiken Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit nicht individuell mit Vermögen oder privatwirtschaftlich organisierten Versicherungen absichern. Genauso wenig können die Versicherten – und ihre Arbeitgeber – mit ihren Beiträgen versicherungsfremde Leistungen finanzieren. Ich bin davon überzeugt, dass von diesem Vertrauen in die Sozialversicherungen die Zukunft unserer Demokratie abhängt. Ein starker Sozialstaat ist nicht nur eine Frage der Moral – er ist auch eine Frage der Vernunft. Er stabilisiert unsere Wirtschaft, weil er Kaufkraft sichert. Er schützt den sozialen Frieden, weil er Ungleichheit begrenzt. Ohne Sozialstaat ist unsere Demokratie nicht zukunftsfähig.