Aktuell
Keine Nachweispflicht bei Arbeitsunfähigkeit
Mit dem 1. Januar 2023 wurde bundesweit für gesetzlich Versicherte die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt.
Befristung von Arbeitsverträgen wird weiter eingeschränkt
Ab dem 1. Juni 2024 sind im Bereich der katholischen Kirche und ihrer Caritas sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen grundsätzlich* nicht mehr zulässig. Mit Sachgrund dürfen Arbeitsverträge dann längstens für sechs Jahre befristet werden, innerhalb dieses Zeitraums sind max. zwölf Verlängerungen zulässig.
Beschlüsse der Bundeskommission 14. Dezember 2023
Die Bundeskommission hat am 14. Dezember 2023 in Fulda zwei Beschlüsse zur AVR gefasst.
Praxisanleiterzulage: In 40 Prozent der Einrichtungen wird nicht gezahlt
Die ak.mas hat eine bundesweite Umfrage in den Einrichtungen des Sozial- und Erziehungsdienstes durchgeführt. Wir wollten wissen, wie die im Oktober 2022 von der Bundeskommission beschlossene Regelung zur Praxisanleiterzulage umgesetzt wird.
Mindestlohn steigt: Auswirkungen auch auf die Caritas!
Ab dem 1. Januar 2024 steigt der allgemeine, gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro. Dieser Mindestlohn ist als Grundentgelt einer Arbeitsstunde auf jeden Fall zu zahlen, und zwar unabhängig von den in den AVR aufgeführten, jeweils aktuell gültigen Tabellen.