Aktuell
Neuregelung: Eingruppierung von Betreuungskräften
Durch den neuen Pflegemindestlohn von 13,70 Euro seit dem 1. September 2022 ist eine Anhebung der Vergütung von Betreuungskräften in der ambulanten und stationären Pflege in der Vergütungsgruppe 10 Nr. 18 und Nr. 19 der Anlage 2 AVR Caritas notwendig geworden.
Tarifrunde SuE 2022 geht weiter
In der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas (Bundeskommission) haben nun die Dienstgeber- und die Mitarbeiterseite Verhandlungen über eine Übernahme des Abschlusses für die AVR Caritas aufgenommen.
Mindestlöhne in der Altenpflege - kurz erklärt
Ab dem 1. September 2022 gelten bundesweit neue Mindestlöhne für Beschäftigte in der ambulanten und stationären Altenpflege.
Praxisintegrierte Ausbildung zum Heilerziehungspfleger beschlossen
Erstmals erhalten die HEP-Auszubildenden in der praxisintegrierten Ausbildungsform eine Ausbildungsvergütung.
Ab Juli 2022: Sachgrundlose Befristung bei Caritas eingeschränkt!
Seit dem 1. Juli 2022 gilt für alle zur Caritas gehörenden Einrichtungen und Dienste eine klare Grenze für sachgrundlose Befristungen. Ab sofort ist bei der Caritas die Befristung eines Dienstvertrages, ohne dass ein Sachgrund vorliegt, nur noch für die Dauer von 14 Monaten möglich. Eine sachgrundlose Befristung kann ab jetzt nur einmal verlängert werden.