Seit dem 19. Januar 2026 ist der von Dienstgeber- und Mitarbeiterseite gemeinsam erarbeitete AVR-Überleitungsrechner nutzbar. Mitarbeitende der Anlagen 2, 2d bzw. 2e erhalten damit eine Entscheidungshilfe, ob und wann sich ein Wechsel in die neue Entgeltordnung der AVR ab 2027 lohnt. Im Ü-Rechner ist auch die Zuordnungstabelle enthalten, die Auskunft über die zukünftige Entgeltgruppe als Mindesteingruppierung gibt. Neben den Ausnahmen für Mitarbeitende in der Informations- und Kommunikationstechnik (IT) und für Schulhausmeister kann die tatsächliche Entgeltgruppe auch höher sein, wenn sich aus der Entgeltordnung eine höhere Eingruppierung ergibt.

Beide Seiten waren sich in den Verhandlungen darüber einig, dass die Mindestzuordnung der Zuordnungstabelle zwar in den meisten Fällen zutreffend ist, im Einzelfall jedoch die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit einer höheren Entgeltgruppe entsprechen kann. Einen weiteren Hinweis zur zukünftigen Entgeltgruppe kann die verbindliche Auskunft des Dienstgebers geben, die im Idealfall nicht nur schematisch und ungeprüft die Mindestzuordnung nennt und frühestens ab dem 1. Juni 2026 beantragt werden kann.

Zum Ü-Rechner und zu einer ausführlichen Ausfüllanleitung als PDF gelangt man über die Seiten des Lambertus-Verlages: https://www.lambertus.de/avr-ueberleitungsrechner