Die Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes
Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) ist zuständig für die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts, das für die mehr als 25.000 Einrichtungen und Dienste der Caritas gilt. Diesen Auftrag erfüllt sie mit Anerkennung der katholischen Bischöfe und auf Basis einer eigenen Ordnung, die von der Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes beschlossen wurde.
In allen Kommissionen sind gleich viele Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiter- und der Dienstgeber-Seite vertreten. Beschlüsse zur Änderung der Arbeitsbedingungen können ausschließlich mit einer Dreiviertelmehrheit gefasst werden.
Die Arbeitsrechtliche Kommission besteht aus einer Bundeskommission und aus sechs Regionalkommissionen. Sie hat einen Vorsitzenden und wird von Leitungsausschüssen jeder Seite geleitet
Die Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission sowie die Richtlinien für die Beschlüsse finden Sie auf dieser Seite zum Download.
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