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Hier lesen Sie rund um Tariferhöhung, neue Entgeltordnung und Eigenbeteiligung bei der Zusatzversorgung als Info aus Bayern.

Aufwertung im Gleichschritt

Die Regionalkommission Bayern hat heute in Nürnberg den Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 16. Juni 2016 1:1 übernommen.

Wesentliche Inhalte des Beschlusses:
- Ab dem 01. Juni 2016 erhalten alle Beschäftigten mit Ausnahme der Ärzte (Anlage 30 AVR) und der Lehrkräfte (Anlagen 21 und 21a AVR) 2,4 Prozent mehr Gehalt.
- Zum 01. Januar 2017 gibt es eine weitere Lohnerhöhung in Höhe 2,35 Prozent.
Praktikantinnen und Praktikanten erhalten die gleichen Erhöhungen wie alle anderen Beschäftigten.
- Die Vergütung für Auszubildende erhöht sich ab dem 01. Juni 2016 um einen Festbetrag um 35,00 Euro und ab dem 01. Januar 2017 um weitere 30,00 Euro.

Neue Entgeltordnung
Voraussetzung für das Wirksamwerden des zweiten Erhöhungsschrittes ist das vorherige Zustandekommen einer neuen Entgeltordnung:
Für Beschäftigte, die in den Anlagen 2, 2a, 2b, 2c, 2d, 31 und 32 zu den AVR eingruppiert sind, werden – orientiert an der Tarifeinigung des öffentlichen Dienstes vom 29.04.2016 – bis Dezember 2016 eine neue Eingruppierungssystematik und veränderte Entgelttabellen erarbeitet.
Für die Beschäftigten in den Anlagen 2, 2a, 2b, 2c, 2c, 2d wird ebenfalls bis Dezember 2016 zudem eine entsprechende Überleitung in eine TVÖD-Struktur analog der Anlagen 31 bis 33 AVR erarbeitet.
In einer „logischen Sekunde“ soll zum 01. Januar 2017 zunächst die Überleitung der Anlagen 2 bis 2d, dann das In Kraft-Setzen der neuen Entgeltordnung und zuletzt der zweite Erhöhungsschritt – ohne weiteren Beschluss der RK Bayern - erfolgen.

Eigenbeteiligung bei der Zusatzversorgung
Die Übernahme des Beschlusses der Bundeskommission vom 16. Juni 2016 beinhaltet ebenfalls, dass sich Caritas-Beschäftigte künftig an den Beiträgen zur Zusatzversorgung beteiligen müssen. Dies gilt jedoch nur bei Zusatz-versorgungskassen, die in finanziellen Nöten sind.
Wichtig:
Die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten der Caritas in Bayern ist bei der Zusatz-versorgungskasse der bayerischen Gemein-den (ZKdbG) zur zusätzlichen Alters-versorgung versichert – bei der ZKdbG liegt keine wirtschaftliche Notlage vor!
Für die Versicherten der Zusatzversor-gungskasse der bayerischen Gemeinden fällt daher derzeit und auf absehbare Zeit keine Eigenbeteiligung bei der Zusatzversorgung an.

Ihr Info-Team der RK Bayern

Ansprechpartner

*

Werner Schöndorfer
Erzbistum München-Freising
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