Der Beschluss der Bundeskommission vom 10. Dezember 2015 zur Änderung der Anlage 33 AVR wurde 1:1 übernommen.
Damit gilt jetzt auch für die Beschäftigten der Caritas im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) in Bayern zum 1. Januar 2016 die Tarifeinigung des öffentlichen Dienstes zu SuE vom 30. September 2015.
Wesentliche Inhalte des Beschlusses
- Erhöhung der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen S 2, S 3, S 4, S 9, S 11, S 12 und S 14 der Anlage 33 der AVR.
- Das bisherige Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe S 6 Fallgruppe 1 (Erzieherinnen und Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger) der Anlage 33 AVR wird einer neuen Entgeltgruppe S 8a mit neuen und höheren Tabellenwerten zugeordnet.
- Das bisherige Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe S 8 Fallgruppe 1 (Erzieherinnen und Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger mit schwieriger fachlicher Tätigkeit) der Anlage 33 AVR wird einer neuen Entgeltgruppe S 8b mit neuen und höheren Tabellenwerten zugeordnet. Die Stufenlaufzeit in Stufe 4 wird um 2 Jahre von 8 Jahren auf 6 Jahre und in Stufe 5 um 2 Jahre von 10 Jahren auf 8 Jahre verkürzt.
- Die Beschäftigten in der Entgeltgruppe S 9 der Anlage 33 zu den AVR erhalten in
allen Stufen eine Jahressonderzahlung in Höhe von 90 Prozent.
- Die Eingruppierungen von Leiterinnen und Leitern von Kindertagesstätten, Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung, Erziehungsheimen und Wohnheimen für erwachsene Menschen für Behinderung, sowie von deren neu zu bestellenden ständigen Vertreterinnen und Vertretern werden unter Beibehaltung der Eingruppierungsmerkmale verändert und höheren Entgeltgruppen zugeordnet.
- Die Beschäftigten im handwerklichen Erziehungsdienst in Werkstätten für Menschen mit Behinderung der bisherigen Entgeltgruppe S 6 werden der Entgeltgruppe 7 und die der bisherigen Entgeltgruppe S 8 der neuen Entgeltgruppe S 8b zugeordnet.
Für Beschäftigte in der Fallgruppe 1 der Entgeltgruppe S 9 (Gruppenleiterinnen und -leiter) „kann zur Deckung des Personalbedarfs eine monatliche Zulage von mindestens 80 Euro bezahlt werden“.
Bewertung des Beschlusses
Die Dienstgeberseite wollte ursprünglich die Erhöhungen zeitlich noch weiter verschieben. Dies konnte die Mitarbeiterseite der Regionalkommission Bayern erfolgreich verhindern. Trotz intensiver Bemühungen ist es aber nicht gelungen, für die im öffentlichen Dienst bereits seit dem 1. Juli 2015 geltenden Erhöhungen einen adäquaten Ausgleich zu erreichen. Damit zeigt sich wieder einmal, dass die Dienstgeberseite in der Regionalkommission Bayern eine über die Bandbreitenregelung (20 Prozent) mögliche Erhöhung der mittleren Werte grundsätzlich verhindert.
Termine:
Nächste Sitzung der RK 20./21.4.2016
Ihr Info-Team der RK Bayern