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Die RK NRW informiert über den Tarifabschluss Ärzte in NRW, das Ende der ak.mas-Amtszeit und die Lohnerhöhung für Praktikanten nach Anlage 7F

Die ak.mas Amtszeit neigt sich dem Ende zu
Nach vier Jahren endet die Amtszeit der Regionalkommission (RK) NRW am 31.12.2016. In allen nordrhein-westfälischen (Erz-) Bistümern wurden inzwischen die Mitglieder für die neue Legislaturperiode gewählt:

- Aachen: Rolf Cleophas & Josef Wählen Essen: Alfred Berger & Ulrike Hartwich
- Köln: Georg Schmitt & Olaf Wittemann Münster: Reinhild Everding & Rita Hölker
- Paderborn: Thomas Rühl & Martin Schenk

Bevor sich das neu zusammengesetzte Gremium, noch dazu nach neuen Spielregeln (der Marburger Bund wird einen Sitz in der Kommission einnehmen), gefunden haben wird, dürfte erfahrungsgemäß einige Zeit ins Land gehen.

Unabhängig davon stehen noch einige Dinge zur Erledigung an, die man unbedingt noch vor Jahresfrist abgearbeitet haben will. Zwei Themen konnten in der Sitzung der RK NRW am 28. Oktober abgeschlossen werden:

Tarifabschluss Ärzte übernommen
Knapp zwei Wochen nach der Tarifeinigung zwischen Marburger Bund und der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) für die Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern hat die RK NRW eine identische Veränderung der Tabellen- und Bereitschaftsdienstentgelte beschlossen:
• Die Tabellenwerte werden rückwirkend ab dem 1. September 2016 um 2,3 Prozent erhöht.
• In einem zweiten Schritt werden die Tabellenwerte ab dem 1. September 2017 um weitere 2,0 Prozent erhöht.
• Ab dem 1. Mai 2018 werden die Tabellenwerte um weitere 0,7 Prozent erhöht.

Die Bereitschaftsdienstentgelte je Stunde erhöhen sich ebenfalls entsprechend der vorgenannten Prozentpunkte.

Lohnerhöhung auch für Praktikanten nach Anlage 7 F, AVR
Der Beschluss vom 5. Juli 2016 zur allgemeinen Tariferhöhung gilt nun auch für Praktikantinnen und Praktikanten in der praxis-integrierten Fachschulbildung zum Erzieher oder zum Heilerziehungspfleger.
Ihre Vergütungen werden
• zum 1. Juni 2016 um 35,00 Euro und
• zum 1. Januar 2017 um weitere 30,00 EUR erhöht.

Die Anlage 7F ist eine Regelung, die es nur im Zuständigkeitsbereich der RK NRW gibt.

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Ansprechperson

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Olaf Wittemann
Erzbistum Köln
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