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Nach langer Verhandlung nun doch Einigung: Corona-Prämie für über 600.000 Caritas-Beschäftigte kommt!

Über 600.000 Beschäftigte der zur Caritas gehörenden Einrichtungen und Dienste werden eine zusätzliche, arbeitgeberfinanzierte Corona-Einmalzahlung erhalten. Das haben am Donnerstagabend die Dienstgeber- und die Mitarbeiterseite der Bundeskommission der Caritas beschlossen. In der laufenden Tarifrunde ist es in derselben Sitzung dagegen zu keinem Ergebnis gekommen.

Die beschlossene Corona-Einmalzahlung wird an die Caritas-Beschäftigten entsprechend der Regelung im Öffentlichen Dienst ausbezahlt:

Bezieherinnen und Bezieher unterer Einkommen erhalten 600 Euro, mittlerer Einkommen 400 Euro und höherer Einkommen 300 Euro. Auszubildende, Schüler und Praktikanten erhalten 225 Euro. Ärztinnen/Ärzte sowie Lehrer/innen sind von der Auszahlung wie auch im Öffentlichen Dienst ausgenommen.

Eine Einigung auf eine Corona-Einmalzahlung in der Caritas schien zwischenzeitlich fraglich:

Die Caritas Dienstgeberseite hatte die Prämie zunächst von der Annahme ihrer Forderungen in der laufenden Tarifrunde abhängig gemacht. In der gestrigen Sitzung der Bundeskommission erhielt der Antrag der Caritas Mitarbeiterseite nach stundenlangen Verhandlungen schließlich doch die notwendige Mehrheit.

Thomas Rühl, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite:

„Wir sind sehr froh, dass die Corona-Prämie für die Caritas endlich kommt. Das ist ein gutes Zeichen der Anerkennung geleisteter Arbeit unter schwierigen Bedingungen."

Die gestaffelte Höhe der Corona-Einmalzahlung:

Beschäftigte nach Anlagen 31 - 33  Beschäftigte nach Anlagen 2, 2d, 2e, 22, 23  Einmalzahlung*
P4 bis P8
oder S2 bis S8b
 VG 12 bis VG 5c 600 Euro
EG 9b bis EG 12
oder P9 bis P16
oder S9 bis S18
 VG 5b bis VG 3 400 Euro
EG 13 bis EG 15 VG 2 bis VG 1 300 Euro

* bei einer Vollzeitstelle; bei Teilzeitstellen entspricht die EInmalzahlung dem Stellenanteil. Entscheidend für die Höhe der Einmalzahlung ist der Stellenumfang am Stichtag 1. Dezember 2020.

Auszubildende, Schüler/innen und Praktikanten nach Anlage 7 erhalten 225 Euro.

Die Mitarbeiter/innen erhalten die Corona-Einmalzahlung spätestens mit der Vergütung des Monats Juni 2021 ausgezahlt.

Dafür gibt es zwei Voraussetzungen:

  • wenn ihr Dienstverhältnis am 1. Dezember 2020 bestand und
  • wenn an mindestens einem Tag zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 Anspruch auf Dienstbezüge bzw. Ausbildungsentgelt/-hilfe/-vergütung bestanden hat.

Der Gesetzgeber hat Corona-Einmalzahlungen bzw. Prämien bis zu 1.500 Euro steuer- und abgabenfrei gestellt. Da es verschiedene Quellen der Prämien gibt (Pflegeprämie Bund und Länder, freiwillige Prämien von Arbeitgebern), kann mit der Auszahlung der Corona-Einmalzahlung der Caritas bei manchen Beschäftigten diese Grenze von 1.500 Euro überschritten werden. Auf alle Beträge über dieser Grenze müssen Steuern und Abgaben gezahlt werden.

Torsten Böhmer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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BK Beschluss Dez 2020

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PDF | 67.65 KB | 10. Dez, 2020