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Am 27. Juni 2025 haben die Dienstgeber- und die Mitarbeiterseite der Regionalkommission NRW der Caritas eine Einigung in der allgemeinen Tarifrunde erzielt. In der Tarifrunde für die 19.000 Ärztinnen und Ärzte wurde der Vermittlungsausschuss angerufen.

Allgemeine Tarifrunde

Die Gehälter für 276.000 Beschäftigte der Caritas in Nordrhein-Westfalen steigen nun in zwei Schritten:

  • zum 1. Juli 2025 um 3 Prozent – mindestens um 110 Euro – sowie
  • zum 1. Februar 2026 um weitere 2,8 Prozent.

Die Vergütung der Auszubildenden erhöht sich

  • zum 1. Juli 2025 um 75 Euro und
  • zum 1. Februar 2026 um weitere 75 Euro.

Neben den Gehältern steigen auch weitere Gehaltsbestandteile, wie die Pflegezulage und die Zulage für Schichtarbeit.

Alle Details der Ergebnisse dieser Tarifrunde finden Sie auf unserer Internetseite in der Rubrik Tarif...

 

Keine Einigung für die Ärztinnen und Ärzte

Für die fast 19.000 Ärztinnen und Ärzte der Caritas-Kliniken in Nordrhein-Westfalen konnte dagegen noch keine Tarifeinigung erzielt werden. Der Bundesbeschluss vom 5. Juni 2025 sah für die Caritas u. a. eine Tarifsteigerung von 4 Prozent zum 1. Juli 2025 vor. In den kommunalen Kliniken erfolgte dieser Steigerung bereits zum 1. Juli 2024. Die Mitarbeiterseite der Regionalkommission NRW wollte eine Kompensation für die um ein Jahr zeitverzögerte Übernahme der Ergebnisse des TV-Ärzte durchsetzen. Das lehnt die Dienstgeberseite kategorisch ab.

Schließlich wurde auf Antrag der Mitarbeiterseite ein Vermittlungsverfahren eingeleitet.

Die Ergebnisse der Ärzte-Tarifrunde auf Bundesebene finden Sie auf unserer Internetseite in der Rubrik Tarif...

 

Weitere Beschlüsse der Regionalkommission NRW

Die Bundesbeschlüsse zur Gruppenleiterzulage und zur Leitungszulage in der Anlage 33 und der Bundesbeschluss zur Anlage 7 wurden von der RK-NRW in gleichem Umfang und zu den gleichen Zeitpunkten wie auf Bundesebene festgelegt.

Weitere Informationen zu diesen Beschlüssen finden Sie hier...

 

Tarifierung in Inklusionsbetrieben

Integrationsbetriebe (AVR Anlage 20) können branchenübliche, regional geltende Tarifverträge einer DGB-Gewerkschaft anwenden. Bestehen diese nicht, können die Betriebe mit Genehmigung der Regionalkommission auch einen eigenständigen Tarif anwenden. Diese Ausnahmeregelung ist bis zum Jahresende 2025 befristet. Auf eine Verlängerung dieser Frist hat die Regionalkommission verzichtet, da in den zurückliegenden Jahren keine entsprechenden Anträge in NRW vorgelegt worden sind.

 

Personelle Veränderungen

Olaf Wittemann wurde als langjähriger mitarbeiterseitiger Vorsitzender in der Sitzung verabschiedet. Er geht zum 1. September 2025 in den Ruhestand. Seine Nachfolge als Mitglied aus dem Erzbistum Köln übernimmt dann Jörg Schwarz.

Martin Schenk wurde einstimmig zum mitarbeiterseitigen Vorsitzenden der RK NRW ab dem 1. September 2025 gewählt. Bis zum Ende der Amtszeit ist der damit auch stellvertretender Vorsitzender der Regionalkommission.

Markus Laerbusch ist seit Anfang des Jahres Nachfolger für das ausgeschiedene Mitglied Reinhild Everding aus Münster. Er wurde in der Sitzung der Regionalkommission herzlich willkommen geheißen.

 

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Olaf Wittemann
Erzbistum Köln
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RK Info NRW Juli 2025

Allgemeine Tarifrunde -- Tarifrunde Ärzte -- Beschlüsse zu Anlagen 7, 20 und 33
PDF | 240.78 KB | 01. Juli, 2025