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Informationen für Mitarbeitervertretungen

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Die Regionalkommission Ost hat am 12. Januar 2023 die Beschlüsse der Bundeskommission zur Inflationsausgleichsprämie und zur Tarifrunde SuE 1:1 umgesetzt.

Inflationsausgleichsprämie

Die Inflationsausgleichsprämie wird entsprechend der vom Gesetzgeber bis zum Ende 2024 vorgesehenen Möglichkeit für steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämien gezahlt (§ 3 Nr. 11c EstG).

Die Auszahlung soll in zwei Raten zum Juni 2023 und Juni 2024 erfolgen. Über Dienstvereinbarungen vor Ort können aber auch andere Auszahlungsmodalitäten vereinbart werden.

Die Höhe der Prämie von insgesamt 3.000 Euro bezieht sich auf eine Vollzeitstelle. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich die Prämie entsprechend des Stundenumfangs, beträgt aber mindestens 500 Euro.

Von den Auszahlungsmodalitäten kann in den Einrichtungen durch Dienstvereinbarung zwischen Mitarbeitervertretung und Dienstgeber abgewichen werden. Auch in diesem Fall muss der gesamte Betrag steuer- und sozialabgabenfrei bis Dezember 2024 gezahlt werden. Die Mitarbeitervertretung trägt hierbei eine sehr hohe Verantwortung, dass nicht einzelne Mitarbeitende durch Verschiebung des Anspruchs schlechter gestellt werden.

Auszubildende erhalten zum Juni 2023 und Juni 2024 jeweils 500 Euro. Eine abweichende Dienstvereinbarung ist hier nicht möglich.

Umsetzung des Bundesbeschlusses zur Tarifrunde im Sozial- und Erziehungsdienst Teil II

Auch in der Region Ost werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anlage 33 aufgewertet und weiter entlastet. Bereits im Dezember 2022 in der Sitzung der Bundeskommission wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anlage 33 im Rahmen der Tarifrunde aufgewertet. Unter anderem wurde mehr Zeit für Qualifizierung, die Aufwertung einiger Berufsgruppen, die Verkürzung der Stufenlaufzeiten und die Möglichkeit zur Höhergruppierung beschlossen.

Nähere Infos zur Tarifrunde SuE finden Sie hier…

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Jörg Straube
Bistum Dresden-Meißen
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