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Die RK Mitte konnte sich in ihrer Sitzung am 30. Juni 2016 nicht einigen und hat keinen Beschluss gefasst.

In den Verhandlungen forderte die Mitarbeiterseite:

1. Einen ersten Erhöhungsschritt um 2,4 Prozent zum 1. Juni 2016, einen zweiten Erhöhungsschritt um weitere 2,35 Prozent zum 1. Januar 2017. Erhöhungen für die Auszubildenden (Anlage 7 AVR) um 35 Euro zum 1. Juni 2016 und weitere 30 Euro zum 1. Januar 2017; Für Praktikanten (Anl. 7) wie beim ersten und zweiten Erhöhungsschritt.

2. Einmalzahlung 2016 in Höhe von 4,8 Prozent der individuellen Vergütung vom Mai 2016, fällig im September 2016, als Ausgleich für die im Vergleich zum TVöD (dort 1. März 20 16) spätere Entgelterhöhung.

3. Festlegung der Arbeitszeit für die Anlage 31 auf 38,5 Wochenstunden.

Angebot der Dienstgeberseite
Die Dienstgeberseite wollte lediglich den ersten Erhöhungsschritt für 2016 beschließen. Alternativ kann sich die Dienstgeberseite eine Übernahme des Bundesbeschlusses vorstellen. Allerdings für das Jahr 2017 nur unter der Bedingung, dass die unteren Lohngruppen von den Erhöhungen ausgeschlossen sind.

Mitarbeiterseite und Dienstgeberseite konnten sich nicht einigen und keinen Beschluss fassen.

Wie geht es weiter?
Die Verhandlungen sind unterbrochen und werden am 31. August und 1. September 2016 in Fulda fortgesetzt.

Beteiligung an KZVK
Da die RK Mitte keinen Beschluss zur Tarifrunde gefasst hat, gibt es derzeit keinerlei Rechtsgrundlage für eine Einführung der Beteiligung der Mitarbeiter in der RK Mitte am Beitrag zur Altersversorgung (KZVK).

Neue Unterkommissionen
Zur Bearbeitung von Absenkungsanträgen hat die RK Mitte zwei Unterkommissionen einberufen. Dabei geht es um Anträge für:
· ein Altenheim in Südhessen
· eine Stiftung im Saarland

Ihr Info-Team RK-Mitte

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