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Die Regionalkommission Baden-Württemberg konnte den Bundesbeschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission nach nur einem Tag wertgleich in der Region Baden-Württemberg übernehmen.

 

Die Regionalkommission Baden-Württemberg hat heute in Karlsruhe den Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 16. Juni übernommen.


- Ab dem 1. Juni 2016 erhalten die Beschäftigten (außer Ärzte Anlage 30 AVR) 2,4 Prozent mehr Gehalt.
- Zum 01. Januar 2017 gibt es eine weitere Lohnerhöhung in Höhe von 2,35 Prozent.


Neue Entgeltordnung
Damit der zweite Erhöhungsschrittes erfolgen kann, müssen jedoch die Verhandlungen über eine neue Entgeltordnung erfolgreich verlaufen. Denn für die Beschäftigten der Anlagen 2 ff, 31 und 32 der AVR wird, orientiert am Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD), eine neue Eingruppierungssystematik bis Dezember 2016 auf der Bundesebene erarbeitet. Diese muss dann die Regionalkommission für Baden-Württemberg übernehmen.


Eigenbeteiligung zur Zusatzversorgung
Die Übernahme des Bundesbeschlusses beinhaltet ebenfalls, dass sich Caritas Beschäftigte zukünftig mit den Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung auch zur kirchlichen Zusatzversorgungskasse Köln (KZVK) beteiligen müssen. Diese Eigenbeteiligung sieht vor, dass ein KZVK Beitrag von über 5,2 Prozent künftig zur Hälfte von den Mitarbeitenden und zur Hälfte vom Dienstgeber betragen wird. Da der aktuelle KZVK Beitragssatz 5,3 Prozent beträgt, zahlen die Mitarbeitenden ab 01. Juni 2016 also zunächst 0,05 Prozent des Gehaltes. Die Eigenbeteiligung bei der kommunalen Zusatzversorgung Baden-Württemberg (nur teilweise in Württemberg) wird sich voraussichtlich von 0,15 Prozent auf 0,35 Prozent erhöhen.

Auszubildende und Praktikanten
Die Vergütung für Auszubildende erhöht sich ab 01. Juni 2016 um 35,00 Euro und ab 01. Januar 2017 um weitere 30,00 Euro.Praktikanten erhalten, analog der anderen Mitarbeitenden, die gleiche prozentuale Erhöhung ihrer Vergütung.

Die Regionalkommission vereinbarte, die Verhandlungen auf Bundesebene zu einer neuen Entgeltordnung zu beobachten und zeitnah im Hinblick auf die Situation in Baden-Württemberg ergebnisoffen zu analysieren.
Die Mitarbeiterseite der Regionalkommission Baden-Württemberg vertritt die Interessen der Mitarbeitenden der Caritas im Südwesten.


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