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Informationen für Mitarbeitervertretungen

Termine, Arbeitshilfen und weitere Materialien für Ihre Arbeit.

Am 8. Dezember beschließt die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes mit knapper Mehrheit einen ersten Schritt zu einer neuen Entgeltordnung, orientiert am TVöD, erst einmal für die Pflegeberufe bei der Caritas.

Mit dem Beschluss ist der Weg bereitet für eine weitere Lohnerhöhung für alle Caritas-Beschäftigte (außer Ärzte zum 1. Januar 2017. Die Erhöhung der Bundesmittelwerttabellen ermöglicht es nun den Regionalkommissionen, diese 1:1 zu übernehmen oder innerhalb von Bandbreiten zu variieren.

Neue Entgeltordnung
Für die Zahlung der Erhöhung war die Einführung einer neuen Entgeltordnung Voraussetzung. Für Beschäftigte in der Pflege, die in den Anlagen 31 und 32 (AVR) eingruppiert sind, wurden – orientiert am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) – bis Dezember 2016 neue Eingruppierungssystematiken und veränderte Entgelttabellen erarbeitet.
Weitere aktuelle Informationen zur neuen Entgeltordung regelmäßig unter www.akmas.de.

Altersarmut bei der Caritas?
Für die Pflegehilfskräfte ist es der Mitarbeiterseiten nicht gelungen, die Gehälter an das Lohnniveau des öffentlichen Dienstes heranzuführen. Damit steht die Anpassung für die Pflegehilfskräfte auf der Tagesordnung der nächsten Tarifrunden.

Was bedeuten diese Beschlüsse auf Bundesebene für die Caritasbeschäftigten in Niedersachsen und Bremen?
In der RKNord Sitzung am 22.06.2016 in Osnabrück hatte die Regionalkommission der Arbeitsrechtlichen Kommission eine Erhöhung der Tarife um 2,4 % ab dem 1.6.2016 beschlossen.
Der zweite Erhöhungsschritt von 2,35 % erfolgt abweichend vom Bundesbeschluss nicht zum 1.1.2017 sondern zum 1.7.2017.

Auszubildende
Die Vergütung für Auszubildende erhöht sich ab 1. Januar 2017 um 30 Euro.
Die Anlage 2 will die Arbeitsrechtliche Kommission im Jahr 2017 in die neue Entgeltordnung
übertragen. Eine Arbeitsgruppe auf Bundesebene soll die neue Entgeltordnung für die Anlage 2 (Verwaltung, Hauswirtschaft, Technik, Therapie etc.) und Anlage 2b (Rettungsdienst) auf der Basis der Regelungen des TVöD erstellen. Für die Caritasbeschäftigten der Anlage 2 der AVR bleibt zunächst „alles beim Alten“.
Darum in 2017 den AZV Tag noch einmal rechtzeitig beantragen und genießen!

Ärzte

Für die Ärzte (Anlage 30 AVR) konnte die Regelung des Marburger Bundes in der Sondersitzung der Regionalkommission Nord am 15.12.2016 in Osnabrück leider nicht übernommen werden.

Der Marburger Bund-Beschluss sieht vor:

  • ab dem 1. September 2016 eine Steigerung um 2,3 Prozent
  • ab dem 1. September 2017 eine weitere Erhöhung um 2 Prozent
  • ab dem 1. Mai 2018 noch einmal 0,7 Prozent

Die Dienstgeberseite fordert wieder einmal eine deutliche zeitliche Verschiebung. Die Verhandlungen werden im nächsten Jahr fortgeführt.

Über die weiteren Einzelheiten und deren konkreten Auswirkungen für die Caritasbeschäftigten
in Niedersachsen und Bremen werden wir im nächsten Jahr zeitnah informieren.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen einen guten Rutsch sowie veele Glück un
Seegen in dat neie Jaohr.

Ihre MitarbeitervertreterInnen der RK Nord

Ansprechperson

Torsten Böhmer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
 +49 1516 5851 511
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Alle aktuellen RK-Infos

Info Dezember 2019
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Info Dezember 2019 - Anhang
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Info August 2019
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