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Der Tarifabschluss der Caritas tritt im Gebiet der RK Ost mit Verzögerung in Kraft. Bis Januar 2019 zwei Schritte in Ost-West-Angleichung.

Die wesentlichen Punkte des Beschlusses der Bundeskommission vom 14. Juni 2018 (durchschnittlich +7,5 Prozent in drei Schritten bis 2020) kommen für das Gebiet der Regionalkommission Ost automatisch zum Tragen.

Grund hierfür ist der Beschluss aus dem Dezember 2017 zur stufenweisen Ost-West- Angleichung. Das hat zur Folge, dass nach dem ersten Erhöhungsschritt zur Ost-West-Angleichung um bis zu 1,5 Prozentpunkte zum 1. Juli 2018 der erste Erhöhungsschritt des Bundesbeschlusses (Tarifrunde 2018) bei uns statt zum 1. Juni 2018 erst zum 1. Januar 2019 wirksam wird.

Die Tarifsteigerungen kommen im Osten an, wenn auch mit zeitlicher Verzögerung!

Systematik der Erhöhungsschritte RK Ost 2018 bis 2021

  1. zum 01.07.2018 verringert sich der Abstand zum West-Niveau (Stand Tarif vom 01.01.2018) um bis zu 1,5% (bis max. 100% West-Niveau)
  2. zum 01.01.2019 steigen die Regelentgelte um +3,19% (Anlage 3), um +2,9% (Anlagen 31 und 32) und um +3,11% (Anlage 33)
  3. zum 01.01.2019 verringert sich der Abstand zum West-Niveau (Stand Tarif vom 01.06.2018) um weitere 0,5 bzw. 1,5 Prozent* (bis max. 100% West-Niveau)
  4. Die weiteren Schritte der festgeschriebenen Ost-West-Angleichung und – jeweils mit zeitlicher Verzögerung – der auf Bundesebene beschlossenen Tarifsteigerung finden zum 01.01.2020 und zum 01.01.2021 automatisch statt

* zum 1. Januar 2019 weiterer Schritt Ost-West-Angleichung +0,5 Prozent (bzw. +1,5
Prozent für Vergütungsgruppen 12 bis 9a in Anlage 3, der P4 und P6 der Anlagen 32 nur im
Tarifgebiet West und der Anlage 31).

 

Entscheidung zu Urlaubsgeld und Einmalzahlung vertagt!

Bei den Inhalten des Bundesbeschlusses, die von der Regionalkommission bestätigt werden müssen, kam es in der RK-Ost-Sitzung am 21. Juni 2018 zu keinem Ergebnis. Aufgrund einer von der Dienstgeberseite beantragten Auszeit, die über das Sitzungsende hinausging, kam es leider zu keiner Abstimmung zur Anpassung des Urlaubsgeldes (nur Anlage-2-Mitarbeiter) und zur Einmalzahlung (VG 12 bis 6b in Anlage 3, P4 und P6 in den Anlagen 31 und 32 und S2 bis S4 in Anlage 33). Die Sitzung ist damit unterbrochen und wird im Oktober fortgesetzt.

 

Zu den Informationen zum Tarifabschluss der Caritas gelangen Sie hier

 

 

Zur Erinnerung: Der Dezember-Beschluss zur Ost-West-Angleichung

  • Der Abstand zum Bundesmittelwert verringert sich bis 2021 bei oberen Lohngruppen schrittweise um bis zu drei Prozentpunkte und bei unteren Lohngruppen um bis zu fünf Prozentpunkte. Diese vereinbarten Erhöhungsschritte gibt es zusätzlich zu Erhöhungen des Bundesmittelwertes durch die Bundeskommission!
  • Im Tarifgebiet Ost (Region Ost, außer Bundesländer B, HH, SH) beträgt nach diesen Erhöhungsschritten der Abstand zum Vergütungsniveau West bei Pflegekräften im Krankenhaus dann nur noch 1,5% bis 2% und in der Altenpflege 3,5%.
  • Im Tarifgebiet West (Bundesländer B, HH und SH) werden die zuvor schon noch geringen Abstände geschlossen. Einzig die unteren Lohngruppen der Anlage 3 (übrige Mitarbeiter) behalten 0,5% Abstand.
  • Die sonstigen Vergütungsbestandteile mit Ausnahme des Weihnachts- und Urlaubsgeldes, beziehungsweise der Jahressonderzahlung und der Besitzstandszulagen, werden zum 1. Januar 2019 vollständig an den Bundesmittelwert herangeführt.
  • Die Ausbildungsvergütungen werden in drei Schritten an den Bundesmittelwert herangeführt: Ab September 2019 gibt es mindestens 90%, ab September 2020 mindestens 95% und ab September 2021 erhalten alle Auszubildenden in der Caritas den jeweils geltenden Bundesmittelwert.

 

Ansprechperson

Alle aktuellen RK Infos

Info Februar 2020
pdf, 60.97 KB

Info Dezember 2019
pdf, 352.98 KB

Info Oktober 2019
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