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Als letzte der Regionalkommissionen beschließt auch die RK Ost die Einmalzahlung 2018 für die unteren Lohngruppen.

Die Bundeskommission hat am 14. Juni 2018 eine Einmalzahlung für die so genannten unteren Lohngruppen (Vergütungsgruppen 12 bis 6b der Anlage 2, Entgeltgruppen P 4 und P 6 der Anlagen 31 und 32, Entgeltgruppen S 2 bis S 4 der Anlage 33) in Höhe von 250 Euro beschlossen. Auszahlungstermin war der Dezember 2018.

Die Regionalkommission hat am 21. März 2019 in Leipzig die Einmalzahlung 2018 nun auch für die Regionalkommission Ost beschlossen. Die Dienstgeberseite plant die Auszahlung bereits für den April 2019 (bzw. spätestens Mai 2019) unter dem Vorbehalt der bischöflichen Inkraftsetzung.

Die Ausschlussfrist für die Geltendmachung insbesondere bereits ausgeschiedener Mitarbeitender beginnt am 21. März 2019. Anspruch auf die Einmalzahlung haben alle Mitarbeitende der oben genannten Lohngruppen, die am 1. Juni 2018 einen Anspruch auf Dienstbezüge (Vergütung, Urlaubsvergütung oder Krankenbezüge) hatten. Ob die Dienstgeber dieser Zahlungspflicht gegenüber den bereits Ausgeschiedenen auch nachkommen, muss gegebenenfalls durch die Mitarbeitervertretungen überprüft werden.

Bemessungssatz Ost für die Jahressonderzahlung

Gemäß dem Bundesbeschluss vom 14. Juni 2018 steigt der Bemessungssatz Ost bis zum Jahr 2022 Der Bemessungssatz Ost für die Jahressonderzahlung steigt im Jahr 2019 von 75 auf 82 Prozent.

Nach zwei weiteren Erhöhungsschritten (2020: 88 Prozent und 2021: 94 Prozent) gibt es ab dem Jahr 2022 keine zusätzliche Absenkung bei der Berechnung der Jahressonderzahlung in den Beitrittsgebieten.

 

 


 

Stand zum 31.01.2019:

Sitzung wird erneut abgesagt – Seiten tagen getrennt

RK Ost ist derzeit arbeitsunfähig

Auch die Sitzung am 31. Januar in Magdeburg konnt nicht stattfinden. Zuvor haben sich beide Seiten nicht auf eine Tagesordnung verständigen können. Der Hintergrund: Die Dienstgeberseite versucht weiter, ihren Antrag über das Einfrieren der Jahressonderzahlung auf 75 Prozent des West-Niveaus mit der Abstimmung über die Einmalzahlung für die so genannten Unteren Lohngruppen zu verbinden.

Die Mitarbeiterseite der Regionalkommission Ost hat sich in Magdeburg angesichts der Arbeitsunfähgigkeit der RK Ost mit den Diözesanen Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen (DiAG MAV) über mögliche Aktionen ausgetauscht.

 


 

Stand zum 13.12.2018:

Ohne Tagesordnung keine Sitzung!

Dienstgeber lassen Sitzung erneut platzen

Obwohl von der Vorbereitungskommission (und der Koordinierungsgruppe noch am Vorabend) ein geeinter Tagesordnungsvorschlag erstellt wurde, beantragte die Dienstgeberseite gleich zu Beginn der Sitzung die Streichung der Abstimmung über den Vorschlag des Vermittlungsausschusses vom 1. Oktober 2018 von der Tagesordnung.

Die Dienstgeberseite stimmte geschlossen gegen die vorgelegte Tagesordnung. Dadurch wurde erneut ein Beschluss über die Einmalzahlung für die unteren Lohngruppen in Höhe von 250 Euro verhindert! Durch dieses Verhalten blockiert die Dienstgeberseite seit sechs Monaten die Arbeit der Regionalkommission Ost.

 


 

Stand zum 03.09.2018:

Dienstgeber Ost stellen sich überraschend gegen BK-Beschluss

In einer Sondersitzung der RK Ost am 30. August 2018 in Berlin wollte die Mitarbeiterseite die im Tarifabschluss der Caritas vorgesehene Einmalzahlung von 250 Euro für bestimmte Vergütungsgruppen bestätigen lassen. Doch die Dienstgeberseite der RK Ost stimmte in der Sitzung dagegen.

Mit den Stimmen der Mitarbeiterseite wurde der Antrag nun in den Vermittlungsausschuss verschoben.

Nachdem die übrigen fünf Regionalkommissionen den Tarifabschluss der Bundeskommission (BK) wertgleich übernommen haben, ist die Regionalkommission Ost die einzige, in der die Einmalzahlung für die unteren Lohngruppen bisher noch nicht bestätigt wurde!

Hintergrund:

In der Tarifrunde der Caritas hat die BK am 14. Juni 2018 neben Tariferhöhungen auch Einmalzahlungen für untere Lohngruppen beschlossen. So sollen die die Beschäftigten der Anlagen 31 und 32 in den Entgeltgruppen P4 und P6, der Anlage 33 in den Entgeltgruppen S2 bis S4 sowie der Anlage 3 in den Vergütungsgruppen 12 bis 6b im Dezember 2018 eine Einmalzahlung von 250 Euro erhalten.

Um Nachteile für die Beschäftigten zu vermeiden, hatte die Mitarbeiterseite die Sondersitzung der RK Ost beantragt und rechtzeitig den Antrag gestellt. Diese war nötig, weil die vorangegangene Sitzung vom 21. Juni 2018 in Magdeburg durch eine Auszeit der Dienstgeberseite "unterbrochen" und damit eine Abstimmung über die Einmalzahlung verhindert wurde.

Antrag Dienstgeberseite: Angleichung Jahressonderzahlung aussetzen!

Die Dienstgeberseite legte in der selben Sondersitzung einen Antrag auf Aussetzung des BK-Beschlusses vom 14. Juni 2018 vor, der bis zum Jahr 2022 die stufenweise Anhebung der Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost und im Ostteil Berlins von bisher 75 Prozent auf 100 Prozent des Tarifgebiets West (Hamburg, Schleswig- Holstein, Westteil Berlins) vorsieht.

Der Vorsitzende der Regionalkommission Ost hat diesen Antrag nicht zur Abstimmung zugelassen. Dieser fällt nach seiner Auffassung nicht unter die Beschlusskompetenz der Regionalkommission. Nachdem die Dienstgeberseite daraufhin den Raum verließ, wurde die Beschlussunfähigkeit festgestellt und die Sondersitzung vorzeitig beendet.

Wir werden berichten, wie es in dieser wichtigen Frage weitergeht!

Ansprechperson

Alle aktuellen RK Infos

Info Februar 2020
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Info Dezember 2019
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Info Oktober 2019
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