Am 5. Juni 2025 haben Dienstgeber- und Mitarbeiterseite der Caritas eine erste Einigung in der allgemeinen Tarifrunde erzielt. Die Gehälter für 700.000 Beschäftigte und für 49.000 Auszubildende steigen ab dem 1. Juli 2025 in zwei Schritten.
Die Tabellenentgelte steigen…
- zum 1. Juli 2025 um 2025 um 3 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro
- zum 1. Februar 2026 um weitere 2,8 Prozent
Oliver Hölters, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite:
„Nach harten Verhandlungen ist dies ein Kompromiss, mit dem wir leben können. Ein Signal für mehr Attraktivität unserer Arbeitsplätze ist leider ausgeblieben. Für die Beschäftigten in der Caritas ist es dennoch ein wichtiges Signal, dass es uns gelungen ist, den Anschluss zu den Tarifen des Öffentlichen Dienstes nicht zu verlieren.“
Stephan Kliem, Verhandlungsführer der Caritas Mitarbeiterseite:
„In einem zweiten Teil der Tarifrunde müssen wir weitere Elemente umsetzen, die im Öffentlichen Dienst erstrittenen wurden: zum Beispiel einen Tag mehr Erholungsurlaub und die Erhöhung der Jahressonderzahlung.“
Alle Regelungen auf einen Blick!
Ausführliche Informationen zu allen in der Tarifrunde beschlossenen Elementen finden Sie hier...
Allgemeine Tarifrunde Teil 2: Dienstgeber verweigern sich
31. Oktober 2025
Aus der allgemeinen Tarifrunde 2025 der Caritas (Abschluss Juni) sollte noch ein „Teil II“ beschlossen werden. Nach zwei Verhandlungsterminen wird deutlich, dass sich die Dienstgeberseite der Caritas verweigert. Unsere Meldung lesen Sie hier...
Tarifrunde Teil 2: Eingruppierung Hebammen in Entgeltgruppe P 11
4. Dezember .2025
Nach einer dritten Verhandlungsrunde am 28. November, die ergebnislos verlief, sind die Verhandlungen während der Sitzung der Bundeskommission am 4. Dezember wieder aufgenommen worden.
Nach dem Beschluss zur allgemeinen Tarifrunde im Juni verweigerten sich die Dienstgeber zunächst, die verbliebenen neun Elemente, die im Öffentlichen Dienst erstritten wurden, zu übernehmen. Für einen dieser Punkte konnte nun eine Einigung erreicht werden:
Hebammen mit wissenschaftlicher Hochschulbildung werden in die Entgeltgruppe P 11 eingruppiert. Dies gilt rückwirkend zum 1. Januar 2025.
Abweichend hiervon gilt für ausgebildete Hebammen und Entbindungspfleger, wenn sie aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, die Eingruppierung in die Entgeltgruppe P 11 rückwirkend zum 1. Juli 2025.
Die übrigen Punkte werden weiter in einem Teil 3 der Tarifrunde verhandelt.
Tarifrunde Teil 3: Vermittlungsausschuss angerufen
19. März 2026
Auch in der Bundeskommissionssitzung am 19. März 2026 konnte keine Einigung in der Tarifrunde Teil III erzielt werden. Wir haben daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen. Wir fordern:
- Übernahme von Auzubildenden
- Entschädigung von Ausbildungsfahrten
- Gleitzeitregelungen
- Dienstvereinbarungen zu Langzeitkonten
- freiwillige Erhöhung der individuellen Arbeitszeit um 3 Stunden
- 31 Tage Erholungsurlaub ab 2027 (bisher nur Ärztinnen und Ärzte)
- Erhöhung des Bemessungssatzes der Jahressonderzahlung ab 2026 auf bis zu 90 Prozent
- bis zu 3 Tauschtage (Freizeit für Teile der Jahressonderzahlung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflege- und Betreuungseinrichtungen
Tarifrunde Teil 3: Sitzung der Bundeskommisison ohne Beschluss
18. Juni 2026
Die Mitarbeiterseite hat bereits in der letzten Sitzung der Bundeskommission ihren Antrag zur Tarifrunde Teil 3 an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Dieer tagt am 29. Juni 2026. In der Sitzung der Bundeskommission hätte durch einen eigenen Beschluss das Vermittlungsverfahren umgangen werden können. Die Dienstgeberseite hat jedoch kein weiteeres Angebot vorgelegt, weshalb nun zunächst das Ergebnis des Vermittlungsausschusses abgewartet werden muss.
Da die Dienstgeberseite in der Stellungnahme zum Vermittlungsverfahren ihre Forderungen aufführt, hat die Mitarbeiterseite ihren damligen weitergehenden Antrag zur Abstimmung gestellt und ebenfalls an den Vermittlungsausschuss verwiesen.