Nach der allgemeinen Tarifrunde 2025 steigen Gehälter und Zulagen vor allem für Schicht- und Wechselarbeit. Auf dieser Seite erhalten Sie alle Details des Tarifabschlusses.

Gehaltssteigerungen

Die Grundentgelte in den AVR Anlagen 3 (für Anl. 2, 2d, 2e), 31, 32 und 33 erhöhen sich

  • zum 1. Juli 2025 um 3 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro
  • ab dem 1. Februar 2026 um weitere 2,8 Prozent

Die weiteren dynamischen Vergütungsbestandteile erhöhen sich

  • zum 1. Juli 2025 um 3,11 Prozent
  • ab dem 1. Februar 2026 um weitere 2,8 Prozent

Die Ausbildungsvergütung erhöht sich

  • zum 1. Juli 2025 75 Euro monatlich
  • ab dem 1. Februar 2026 um weitere 75 Euro monatlich

Die Bundeskommission hat diese mittleren Werte bis zum 31. März 2027 befristet.

Grundsätzlich gilt, dass auf Basis der von der Bundeskommission beschlossenen
mittleren Werte die Regionalkommissionen eigene Werte festsetzen müssen.

 


Änderungen in den AVR Anlagen 31 und 32

Die Zulagen für Wechselschichtarbeit erhöht sich*

  • bei ständiger Wechselschicht ab dem 1. Juli 2025 auf 250 Euro monatlich
    (zuvor 155 Euro)
  • bei nicht ständiger Wechselschicht ab dem 1. Juli 2025 auf 1,49 (Anl. 31) bzw. 1,47 (Anl. 32) Euro pro Stunde (zuvor 0,93 Euro)

Die Zulagen für Schichtarbeit erhöht sich*

  • bei ständiger Schichtarbeit ab dem 1. Juli 2025 auf 100 Euro monatlich
    (zuvor 40 Euro)
  • bei nicht ständiger Schichtarbeit ab dem 1. Juli 2025 auf 0,59 Euro pro Stunde (zuvor 0,24 Euro)

* Ab dem 1. Januar 2027 nehmen diese Zulagen an allgemeinen Entgelterhöhungen teil.

Die Pflegezulage steigt

  • zum 1. Juli 2025 auf 137,96 Euro (zuvor 133,80 Euro)
  • ab dem 1. Februar 2026 auf 141,82 Euro

 


Änderung in der AVR Anlage 33

Die Zulagen für Wechselschichtarbeit erhöht sich*

  • bei ständiger Wechselschicht ab dem 1. Juli 2025 auf 200 Euro monatlich
    (zuvor 155 Euro)
  • bei nicht ständiger Wechselschicht ab dem 1. Juli 2025 auf 1,18 Euro pro Stunde (zuvor 0,93 Euro)

…für Mitarbeitende der Anlage 33, die in Krankenhäusern und weiteren vergleichbaren Einrichtungen arbeiten, erhöhen sich die Zulagen für Wechselschichtarbeit

  • bei ständiger Wechselschicht ab dem 1. Juli 2025 auf 250 Euro monatlich
  • bei nicht ständiger Wechselschicht ab dem 1. Juli 2025 auf 1,49 Euro pro Stunde

…für Mitarbeitende der Anlage 33, die in Pflege- und Betreuungseinrichtungen arbeiten, erhöhen sich die Zulagen für Wechselschichtarbeit

  • bei ständiger Wechselschicht ab dem 1. Juli 2025 auf 250 Euro monatlich
  • bei nicht ständiger Wechselschicht ab dem 1. Juli 2025 auf 1,47 Euro pro Stunde

Die Zulagen für Schichtarbeit erhöht sich*

  • bei ständiger Schichtarbeit ab dem 1. Juli 2025 auf 100 Euro monatlich
    (zuvor 40 Euro)
  • bei nicht ständiger Schichtarbeit ab dem 1. Juli 2025 auf 0,59 Euro pro Stunde (zuvor 0,24 Euro)

* Ab dem 1. Januar 2027 nehmen diese Zulagen an allgemeinen Entgelterhöhungen teil.

Ferner erhöhen sich die Garantiebeträge bei Höhergruppierung

  • zum 1. Juli 2025 um 3,11 Prozent und
  • ab dem 1. Februar 2026 um weitere 2,8 Prozent.

 


Änderung für Mitarbeitende außerhalb der Anlagen 31 bis 33

Für Mitarbeitende der Anlagen 2, 2d, 2e erhöhen sich die Zulagen für ständige Wechselschichtarbeit

  • ab dem 1. Juli 2025 auf 200 bzw. 120 Euro (zuvor 102,26 bzw. 61,36 Euro)

sowie die Zulagen für ständige Schichtarbeit

  • ab dem 1. Juli 2025 auf 100 bzw. 77,77 Euro (zuvor 46,02 bzw. 35,79 Euro)

Weitere dynamische Vergütungsbestandteile (z.B. Kinderzulage, Zeitzuschläge, Urlaubsgeld – auch das Urlaubsgeld für Auszubildende) erhöhen sich

  • zum 1. Juli 2025 um 3,11 Prozent
  • ab dem 1. Februar 2026 um weitere 2,8 Prozent

 

Torsten Böhmer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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ak.mas Info Juni 2025 - Tarifrunden

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