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Gehälter steigen um 6,6 Prozent - Bereitschaftsdienste werden begrenzt

Die Gehälter der rund 30.000 Ärztinnen und Ärzte der zur Caritas gehörenden Einrichtungen steigen rückwirkend zum 1. Januar 2020 um 6,6 Prozent. Ab dem 1. Januar 2021 treten weitere zahlreiche Änderungen zur Arbeitszeit und zur Begrenzung von Bereitschaftsdiensten in Kraft.

Gehälter steigen um 6,6 Prozent - Bereitschaftsdienste werden begrenzt

Die Gehälter der rund 30.000 Ärztinnen und Ärzte der zur Caritas gehörenden Einrichtungen steigen rückwirkend zum 1. Januar 2020 um 6,6 Prozent. Ab dem 1. Januar 2021 treten weitere zahlreiche Änderungen zur Arbeitszeit und zur Begrenzung von Bereitschaftsdiensten in Kraft.


Thomas Rühl, Sprecher der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (ak.mas):

„Wir sind froh, dass wir heute für unsere Ärztinnen und Ärzte die Arbeitsbelastung spürbar verringern konnten. Weniger ausufernde Dienste und besser planbare Erholungszeiten – das war unser Ziel, für das wir lange verhandelt haben.“

Die monatlichen Tabellenentgelte steigen rückwirkend zum 1. Januar 2020 um 6,6 Prozent*. Die Tarifsteigerung wird bei der Caritas gleich in einem Schritt vorgenommen, statt wie in den kommunalen Kliniken in drei Schritten. Damit soll ausgeglichen werden, dass die Caritas-Ärzte in 2019 keine Gehaltserhöhung bekommen haben. Die Gehälter steigen bei der Caritas zudem schon jetzt auf das Niveau, das die Ärzte in den kommunalen Kliniken erst im Jahr 2021 erhalten werden.

Ebenso steigen die Stundenentgelte für Bereitschaftsdienste und der Einsatzzuschlag im Rettungsdienst rückwirkend zum 1. Januar 2020 um 6,6 Prozent. Ab dem 1. April können Ärzte anstelle einer Vergütung der Bereitschaftsdienste auch einen Freizeitausgleich erhalten. Ebenfalls ab dem 1. April 2020 erhöht sich der Zuschlag für Bereitschaftsdienste bereits ab der ersten Stunde von 5 auf 15 Prozent.


*Bitte beachten Sie abweichende Regelungen in der Region Ost. Informationen hierzu erhalten Sie hier.


Wegen der anhaltenden, durch die Corona-Pandemie gekennzeichneten Situation in den Krankenhäusern haben sich die Dienstgeberseite und die Mitarbeiterseite darauf verständigt, dass verschiedene Regelungen zur Arbeitszeit erst ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten:

  • Die Höchstgrenze der wöchentlichen Arbeitszeit wird von 58 auf 56 Stunden reduziert
  • Die Arbeitszeit wird manipulationsfrei erfasst: Künftig gilt die gesamte Anwesenheit am Arbeitsplatz der Ärztinnen und Ärzte abzüglich der tatsächlich gewährten Pausen als Arbeitszeit.
  • Zwischen Bereitschaftsdienst und Schichtdienst muss jeweils ein Zeitraum von 72 Stunden liegen.
  • Die Anzahl der Bereitschaftsdienste wird innerhalb eines Kalenderhalbjahres auf durchschnittlich vier pro Monat begrenzt. In kleinen Fachabteilungen können durch eine Dienstvereinbarung bis zu sieben Bereitschaftsdienste pro Monat geleistet werden.
  • Innerhalb eines Kalenderhalbjahres werden bei Anordnung von Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft mindestens zwei freie Wochenenden pro Monat gewährt.
  • Die Lage der Dienste wird spätestens einen Monat im Voraus festgelegt.

Die Dienstgeberseite und die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes haben sich schon im März nach langen Verhandlungen auf ein Ergebnis in der Ärzte-Tarifrunde verständigt. Wegen der Kontaktsperre musste die für den 26. März geplante Sitzung der Bundeskommission, dem Beschlussgremium für Änderungen am Tarifwerk der Caritas (AVR Caritas), jedoch abgesagt werden. Die schon lange geplante Sitzung am 18. Juni drohte ebenfalls abgesagt zu werden, konnte aber in Form einer Videokonferenz stattfinden.

Als Ausgleich für den zeitlichen Verzug der Tarifeinigung erhalten alle Ärzte, die an mindestens einem Tag im Januar 2021 in einer zur Caritas gehörenden Klinik angestellt sind, eine Einmalzahlung in Höhe von 700 Euro.

Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (ak.mas) des Deutschen Caritasverbandes hat sich im März 2019 den Forderungen des Marburger Bundes angeschlossen, der sich parallel in Tarifverhandlungen für die kommunalen Krankenhäuser befand. Im Kern forderte die ak.mas Regelungen zur wirksamen Reduzierung der Arbeitsbelastung für die 30.000 Ärztinnen und Ärzte der Caritas, darunter die Begrenzung von Bereitschaftsdiensten, mehr Erholungszeiten sowie eine manipulationsfreie Erfassung der Arbeitszeit.

Der Ablauf

18.06.2020 --- Einigung in der Sitzung der Bundeskommission (als Videokonferenz)

26.03.2020 --- Sitzung der Bundeskommission wegen Corona-Situation abgesagt

Januar 2020 --- Vermittlungsausschuss nimmt Arbeit auf / Termine und Zwischenstände werden nicht bekanntgegeben! ---

05.12.2019 --- Sitzung der Bundeskommission

04.12.2019 --- Verhandlungen im Vorfeld der Sitzung der Bundeskommission

18.11.2019 --- fünfte Verhandlungsrunde

11.11.2019 --- vierte Verhandlungsrunde

09.10.2019 --- Verhandlungen im Vorfeld der Sitzung der Bundeskommission

27.08.2019 --- dritte Verhandlungsrunde (abgesagt)

04.07.2019 --- Verhandlungen im Vorfeld der Sitzung der Bundeskommission

17.06.2019 --- zweite Verhandlungsrunde

17.04.2019 --- erste Verhandlungsrunde

07.03.2019 --- ak.mas veröffentlicht Forderungen zur Ärzte Tarifrunde

Torsten Böhmer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
 +49 1516 5851 511
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