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Nachdem die Mitarbeiterseite in der Oktober-Sitzung ihre Forderungen präsentierte, hat die Dienstgeberseite nun auch ein Angebot vorgelegt.

Die Mitarbeiterseite hat in der Bundeskommission klargestellt, dass das Angebot der Dienstgeber in dieser Form keine Verhandlungsgrundlage sein kann:

Eine überschlägige Berechnung zeigte, dass ihr Angebot noch unter dem Angebot der kommunalen Arbeitgeber in der Tarifrunde mit dem Marburger Bund lag.

Zudem wollten die Dienstgeber die Ende März ausgelaufene Ausnahmeregelung für sog. „kleine Einheiten“ verlängern. Damit hätten Ärztinnen und Ärzte in kleinen Einheiten zu mehr Bereitschaftsdiensten herangezogen werden können. Die Mitarbeiterseite lehnt dies ab, da eine Begrenzung der Bereitschaftsdienste für alle Ärztinnen und Ärzte von gleich hoher Bedeutung ist!
Über den Antrag erfolgte keine Abstimmung.

Beide Seiten beschlossen die Einsetzung einer Verhandlungsgruppe.

Torsten Böhmer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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