Nach der Tarifrunde für die Ärzte steigen Gehälter und Zulagen. Ebenso wurden Regelungen zur Reduzierung der Arbeitsbelastung vereinbart. Auf dieser Seite erhalten Sie alle Details des Tarifabschlusses.
Gehaltssteigerungen in drei Schritten
Die Grundentgelte, die Entgelte für die als Arbeitszeit gewertete Zeit des Bereitschaftsdienstes, sowie der Zuschlag für einen Einsatz im Rettungsdienst steigen
- zum 1. Juli 2025 um 4 Prozent
- ab dem 1. Dezember 2025 um weitere 2 Prozent
- ab dem 1. März 2026 um weitere 2 Prozent
Die Bundeskommission hat diese mittleren Werte bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
Die Regionalkommissionen können bei der Umsetzung noch Einmalzahlungen festlegen.
Grundsätzlich gilt, dass auf Basis der von der Bundeskommission beschlossenen
mittleren Werte die Regionalkommissionen eigene Werte festsetzen müssen.
Folgende Änderungen treten zum 1. Oktober 2025 in Kraft – wenn nicht anders angegeben:
Zuschläge
- Der Zeitzuschlag für Nacharbeit wird von 15 auf 20 Prozent erhöht.
Nachtarbeit ist nun die Arbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr (bisher 21 Uhr - 6 Uhr). - Neu: Für Arbeit an Samstagen zwischen 13 und 20 Uhr (bisher 21 Uhr), soweit sie nicht im Rahmen von Wechselschicht oder Schichtarbeit anfällt, beträgt der Zeitzuschlag 20 Prozent (bisher pauschal 0,64 Euro je Stunde).
- Ärztinnen und Ärzte, die Wechselschichtarbeit leisten, erhalten eine Wechselschichtzulage von 315 Euro monatlich (bisher 105 Euro bei ständiger bzw. von 0,63 Euro je Stunde bei nicht ständiger Wechselschichtarbeit).
- Ärztinnen und Ärzte, die Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage von 210 Euro monatlich (bisher 40 Euro bei ständiger bzw. 0,24 Euro je Stunde bei nicht ständiger Schichtarbeit). Ab dem 1. Januar 2026 erhöht sich die Schichtzulage auf 315 Euro.
Dienstplanung
- Werden Dienstpläne nicht spätestens einen Monat vor Beginn des jeweiligen Planungszeitraums aufgestellt, erhöht sich das Entgelt für die regelmäßige Arbeit, einschließlich Schicht- und Wechselschichtarbeit für jeden Dienst des zu planenden Folgemonats um 10 Prozent, sowie für Rufbereitschaft um 17,5 Prozent. Ebenso erhöht sich in diesem Fall die Bewertung des Bereitschaftsdienstes im Folgemonat um 17,5 Prozentpunkte.
- Liegen zwischen einer notwendigen Dienstplanänderung und dem Antritt des Dienstes weniger als drei Tage, erhöht sich das Entgelt der Vollarbeit, Schichtarbeit und Wechselschichtarbeit für jeden von der Änderung betroffenen Dienst um 10 Prozent, sowie für Rufbereitschaft um 17,5 Prozent. Ebenso erhöht sich in diesem Fall die Bewertung des Bereitschaftsdienstes im Folgemonat um 17,5 Prozentpunkte.
Zusatzurlaub
Ab dem 1. Januar 2026 erhalten Ärztinnen und Ärzte, die Wechselschicht oder Schichtarbeit leisten und denen eine entsprechende Zulage zusteht…
- bei Wechselschichtarbeit für je zwei Monate und
- bei Schichtarbeit für je vier Monate
einen Arbeitstag Zusatzurlaub. Bisher musste es sich um ständige Wechselschicht- oder Schichtarbeit handeln und diese Zeiträume zusammenhängend sein. Entsprechende Dienstvereinbarungen zur Regelung von Abweichungen sind nun nicht mehr notwendig.