Für die fast 19.000 Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern der Caritas in Nordrhein-Westfalen konnte endlich eine Einigung in der Tarifauseinandersetzung erzielt werden.
In der letzten Sitzung der RK NRW im Sommer war es nicht gelungen, auf der Grundlage der von der Bundeskommission beschlossen mittleren Werte die konkrete Höhe der Vergütungsbestandteile in der Anlage 30 zu den AVR festzusetzen. Die Mitarbeiterseite wollte eine Kompensation in Form einer Einmalzahlung für die zeitverzögerte Tariferhöhung im Vergleich zum TV-Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern erreichen. Dies lehnte die Dienstgeberseite kategorisch ab und war nicht bereit, überhaupt über einen Ausgleich zu verhandeln.
Daraufhin beantragte die Mitarbeiterseite, ein Vermittlungsverfahren durchzuführen. Der aus internen und externen Schlichtern besetzte Ausschuss konnte jedoch keinen Vorschlag zur Lösung des Konflikts unterbreiten.
Ein Verfahren vor dem erweiterten Vermittlungsausschuss hätte bedeutet, dass der Ausschuss abschließend zu einer Entscheidung hätte kommen müssen, die im Zweifelsfall per Losentscheid herbeizuführen gewesen wäre. Bevor die Mitarbeiterseite dieses Verfahren einleitete, signalisierte die Dienstgeberseite dann doch Gesprächs- und Verhandlungsbereitschaft. Diese zeitintensiven Verhandlungen sind schließlich in der Sitzung mühsam zu einem Abschluss gekommen.
Das Ergebnis
- Die mittleren Werte aus dem BK-Beschluss von Juni 2025 werden in derselben Höhe und zu denselben Zeitpunkten als neue Werte festgesetzt.
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Das sind:
- der Einsatzzuschlag im Rettungsdienst gem. § 2 Anlage 30
- das Stundenentgelt für den Bereitschaftsdienst gem. § 8 Abs. 2 Anlage 30
- das Tabellenentgelt gem. Anhang A der Anlage 30
- die Wechselschichtzulage gem. § 7 Abs. 5 Anlage 30
- die Schichtzulage gem. § 7 Abs. 6 Anlage 30
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Das heißt, diese Werte werden ab 1. Juli 2025 um 4 Prozent, ab 1. Dezember 2025 um 2 Prozent und ab 1. März 2026 um weitere 2 Prozent erhöht. Die Wechselschicht- und Schichtzulagen werden zum 1. Oktober 2025 und zum 1. Januar 2026 erhöht.
- Abweichend erfolgt der erste Erhöhungsschritt in der Entgelttabelle Anhang A nicht am 1. Juli, sondern am 1. November 2025.
- Ärztinnen und Ärzte, die am 1. November 2025 im Dienstverhältnis stehen und einen Anspruch auf Dienstbezüge in diesem Monat haben, erhalten mit dem Entgelt Januar 2026 eine Einmalzahlung.
- in der Entgeltgruppe I 1.300 Euro
- in der Entgeltgruppe II 1.700 Euro
- in der Entgeltgruppe III 1.900 Euro
- in der Entgeltgruppe IV 2.150 Euro