Weihnachtszuwendung im Tarifgebiet Ost wird angeglichen
Die Dienstgeber- und die Mitarbeiterseite der Regionalkommission Ost haben in der Bundeskommission am 7. Oktober 2021 einen gemeinsamen Antrag zur Angleichung der Weihnachtszuwendung an die West-Werte eingebracht.
- zum 1. Januar 2022 Anhebung von 57,50 v.H. auf 73,50 v.H. (Tarifgebiet Ost und Ost-Berlin)
- zum 1. Januar 2023 Angleichung von 73,50 v.H. (Tarifgebiet Ost und Ostberlin) bzw. 78,47 v.H. (Tarifgebiet West ohne Ost-Berlin) auf bundeseinheitlich 77,51 v.H.
- bei der Berechnung ist weiterhin auf die Tabellen des Tarifgebiets West der Regionalkommission Ost abzustellen
Dieses Vorgehen ist bereits mit dem Stufenplan zur Ost-West-Angleichung am 19. Dezember 2019 festgelegt worden.
Der Antrag wurde in der Bundeskommission einstimmig angenommen.