Informationen zur Reform der AVR
Alle Infos und Dokumente
zu den ab dem
1. Januar 2027 geltenden AVR...
Arbeitsrecht und AVR
Beschlossen: neue AVR Caritas kommen 2027
akmas INFO Mai 2026 - Überleitung - Auskunft des DG
Die AVR der Caritas erhalten eine neue, an dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD) angelehnte Struktur. Das hat die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas am 9. Oktober 2025 in Fulda beschlossen.
Informationen zur Leiharbeit
In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen hat sich Leiharbeit als Lösung etabliert, um flexibel auf den hohen Bedarf an Fachkräften zu reagieren. Diese Praxis ist nicht nur in der Caritas umstritten.
Inflationsausgleichsprämie trotz Elterngeld?
Wichtige Informationen für Bezieher von Elterngeld
26. Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht
Die diesjährige Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht in Eichstätt stand unter dem Leitmotiv „Mitentscheiden – mitgestalten – mitbestimmen. Stärkung der Mitbestimmung bei Veränderungsprozessen“.
Keine Nachweispflicht bei Arbeitsunfähigkeit
Mit dem 1. Januar 2023 wurde bundesweit für gesetzlich Versicherte die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt.
Befristung von Arbeitsverträgen wird weiter eingeschränkt
Ab dem 1. Juni 2024 sind im Bereich der katholischen Kirche und ihrer Caritas sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen grundsätzlich* nicht mehr zulässig. Mit Sachgrund dürfen Arbeitsverträge dann längstens für sechs Jahre befristet werden, innerhalb dieses Zeitraums sind max. zwölf Verlängerungen zulässig.
Mindestlohn steigt: Auswirkungen auch auf die Caritas!
Ab dem 1. Januar 2024 steigt der allgemeine, gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro. Dieser Mindestlohn ist als Grundentgelt einer Arbeitsstunde auf jeden Fall zu zahlen, und zwar unabhängig von den in den AVR aufgeführten, jeweils aktuell gültigen Tabellen.