AVR ab 2027 …
×

Informationen zur Reform der AVR

Alle Infos und Dokumente
zu den ab dem
1. Januar 2027 geltenden AVR...

 Arbeitsrecht und AVR

Ab dem 1. April 2023 gilt eine neue, unbefristete Regelung zur Einführung von Kurzarbeit.

 Arbeitsrecht und AVR

Seit dem 1. Juli 2022 gilt für alle zur Caritas gehörenden Einrichtungen und Dienste eine klare Grenze für sachgrundlose Befristungen. Ab sofort ist bei der Caritas die Befristung eines Dienstvertrages, ohne dass ein Sachgrund vorliegt, nur noch für die Dauer von 14 Monaten möglich. Eine sachgrundlose Befristung kann ab jetzt nur einmal verlängert werden.

 Arbeitsrecht und AVR

Die Mitarbeiterseite der Caritas begrüßt die jüngsten Verbesserungen beim gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland und fordert mehr Anstrengungen, um die Tarifbindung für soziale Berufe und Gesundheitsberufe flächendeckend zu stärken.

 Arbeitsrecht und AVR

Kein Bezug mehr auf die Glaubens- und Sittenlehre der katholischen Kirche im § 4 Abs. 3 AT AVR!

 Arbeitsrecht und AVR

Die Mitarbeiterseite hat in der März-Sitzung der Bundeskommission einen im Vergleich zur ersten Fassung von 2020 überarbeiteten Antrag zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes eingebracht.

 Arbeitsrecht und AVR

In der zurückliegenden Ärztetarifrunde der Caritas hatte die Bundeskommission bei der Anzahl von möglichen Bereitschaftsdiensten eine Ausnahmeregelung für „kleine Fachabteilungen“ beschlossen. Diese Regelung war bis Ende März 2022 befristet und läuft nun aus.

 Arbeitsrecht und AVR

Arbeitsgruppe legt mehrheitsfähiges Ergebnis vor.