Dienstgeber fühlen sich nicht sprachfähig, um den Beschluss der Bundeskommission zur Neustrukturierung der AVR ab 2027 zu übernehmen.
Am 23. Oktober 2025 tagte die Regionalkommission Mitte in Fulda. Zentrales Thema war der Beschluss der Bundeskommission zur Strukturreform der AVR, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Die Mitarbeiterseite brachte hierzu einen konkreten und entscheidungsreifen Beschlussantrag ein, der die 1:1-Übernahme des Bundeskommissionsbeschlusses vorsah. Damit sollte eine zügige und einheitliche Umsetzung der bundesweiten Strukturreform auch in der Region Mitte ermöglicht werden. Bereits zu Beginn der Sitzung erklärte jedoch die Dienstgeberseite, dass sie sich nicht in der Lage sehe, zu diesem Punkt eine Entscheidung zu treffen, da man sich inhaltlich noch nicht ausreichend vorbereitet und „nicht sprachfähig“ fühle.
Haltung der Dienstgeberseite
Die Dienstgeberseite begründete ihre Zurückhaltung damit, dass die Besonderheiten der Regionalkommission Mitte in der vorliegenden Fassung der AVR ab 2027 nicht ausreichend berücksichtigt seien. Vor allem im Bereich der Krankenhäuser sehe man noch Klärungsbedarf, da die vorgesehenen Änderungen aus Sicht der Dienstgeberseite „in der derzeitigen Situation nicht leistbar“ seien.
Für Mitarbeitende in Krankenhäusern würde eine 1:1 Übernahme konkret bedeuten:
- die Rückkehr zur 38,5-Stunden-Woche (seit 2013 sind es 39 Stunden)
- die Anpassung des Leistungsentgelts von derzeit 2 Prozent auf maximal 1 Prozent im Jahre 2030
- Verzicht auf einen freien Tag (VT-Tag)
Position und Engagement der Mitarbeiterseite
Die Mitarbeiterseite machte unmissverständlich deutlich, dass gerade im Bereich der Krankenhäuser viele Beschäftigte die bisherige Schlechterstellung gegenüber anderen AVR-Bereichen und dem öffentlichen Dienst als deutlich spürbar empfinden. Eine 1:1-Übernahme des Bundeskommissionsbeschlusses würde aus Sicht der Mitarbeiterseite zu einer gerechteren Angleichung der Arbeitsbedingungen führen und damit einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit kirchlicher Einrichtungen leisten.
Die Mitarbeiterseite betonte, dass es nun darauf ankomme, die Interessen der Mitarbeitenden ernst zu nehmen. Durch ihre klare und nachvollziehbare Struktur würde die AVR ab 2027 zu mehr Transparenz, Fairness und Planungssicherheit für Beschäftigte und Dienstgeber beitragen.
Aktueller Stand
Da sich die Dienstgeberseite nicht ausreichend vorbereitet und nicht entscheidungsfähig zeigte, wurde der Beschluss der Bundeskommission nicht übernommen. Die Dienstgeberseite kündigte an, zur nächsten Sitzung am 18. Dezember 2025 eine eigene Beschlussvorlage vorzulegen, die aus ihrer Sicht die Besonderheiten der Region Mitte abbilden solle.