In ihrer Sitzung am Donnerstag, 6. November, hat die Regionalkommission Ost zahlreiche Werte festgelegt. Dies war notwendig geworden, da die Bundeskommission am 9. Oktober in Fulda im Rahmen der Neuordnung der AVR ab 2027 sämtliche mittleren Werte zur Vergütung, zur Arbeitszeit und zum Erholungsurlaub neu festgelegt hatte, auf deren Basis die Regionalkommissionen eigene Werte festsetzt.
AVR ab 2027 und Nachwirkung der Eckpunktebeschlüsse ab 2027
Für die AVR, die ab 2027 gelten werden, musste die Regionalkommission Ost eigene Werte zur Höhe der Vergütung, der Arbeitszeit und des Erholungsurlaubs festlegen. Dabei halfen die Eckpunktebeschlüsse aus 2017 und 2019 nur bedingt, denn der Eckpunktebeschluss von 2019 läuft ins Leere, da es die Anlagen 3 und 31 bis 33 ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr gibt. Der Systematik des Eckpunktebeschlusses folgend, wurden auch die entsprechenden neuen Tabellen mit erhöhten Werten festgesetzt. Damit wird das Ziel einer langfristigen Planungssicherheit auch für das Jahr 2027 sichergestellt.
| Mittlere Werte der BK ab 2027 | Festsetzung der RK Ost |
| Erholungsurlaub | wie mittlere Werte der BK |
| Arbeitszeit | wie mittlere Werte der BK |
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Anhang Tabellen
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die mittleren Werte der BK vom 1. Juli 2026 wurden für das Jahr 2027 um 2,5 Prozent erhöht |
| Ausbildungsvergütung | wie mittlere Werte der BK |
| Vergütung Ärztlicher Dienst | wie mittlere Werte der BK |
| sonstige Vergütungsbestandteile | wie mittlere Werte der BK |
Ost-West-Angleichung – Meilenstein in der Tarifgeschichte
Ein weiteres Ergebnis des Eckpunktebeschlusses von 2019 ist, dass es ab dem 1. Januar 2026 in der Region keine Unterschiede mehr geben wird – die Tarifgebiete Ost und West innerhalb des Gebiets der Regionalkommission Ost sind abgeschafft. Stolz muss man darauf nach 35 Jahren deutscher Einheit nicht unbedingt sein. Feiern werden wir es trotzdem.
Was bleibt, sind zunächst die Verzögerungen bei der Umsetzung der Tarifrunden (Tabellenentgelte) mit anschließender Kompensation (2,5 Prozentpunkte). Dies ist sicherlich mit dem Ziel der Ost-West-Angleichung entstanden, stellt derzeit jedoch eine regionale Besonderheit dar, die sich – zumindest momentan – monetär gesehen nicht vor dem Rest der Republik verstecken muss.
Ob die Idee der Eckpunktebeschlüsse in der neuen Amtszeit fortgeschrieben wird, muss die Regionalkommission Ost erst noch entscheiden. Dazu empfiehlt die Kommission, in der Januarsitzung einen Ausschuss einzurichten.