Nein, für alle Mitarbeitenden der Caritas gelten ab dem 1. Januar 2027 neue "Allgemeine Vertragsrichtlinien" (kurz: AVR). Die neuen AVR sind neu strukturiert und haben allgemeine, für alle gültige Regeln wie z.B. zur Arbeitszeit oder zum Urlaub.
Aber für Mitarbeitende der AVR-Anlage 2, 2d und 2e der AVR ergeben sich die meisten Änderungen. Siehe dazu die speziellen FAQ-Fragen für diese Mitarbeiter!
Stand: 12.11.2025