AVR ab 2027 …
×

Informationen zur Reform der AVR

Alle Infos und Dokumente
zu den ab dem
1. Januar 2027 geltenden AVR...

Für alle Mitarbeiter gibt es in der AVR ab 2027 Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt. Dafür entfällt für die Mitarbeiter der Anlagen 2, 2d und 2e der AVR das bisherige Urlaubsgeld und die Weihnachtszuwendung – selbst für jene Mitarbeitenden, die keinen Antrag auf Überleitung in die neue AVR-Systematik gestellt haben. 

Die bisherige Weihnachtszuwendung dieser Mitarbeiter (Anl. 2, 2d, 2e) beträgt einheitlich 77,51 v.H. der Urlaubsvergütung des Kalendermonats September im betreffenden Jahr. Die Jahressonderzahlung der AVR 2027 hingegen berechnet sich nach den durchschnittlich für die Monate Juli bis September gezahlten monatlichen Entgelte und ist nach den Entgeltgruppen wie folgt gestaffelt:

- Entgeltgruppen 1 bis 9: 86 v.H.

- Entgeltgruppen 9a bis 12: 76 v.H.

- Entgeltgruppen 13 bis 17: 56 v.H.

Hinzu kommt aber für diese Mitarbeiter noch das Leistungsentgelt in der entsprechenden Höhe. Die Summe aus Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt übersteigt dabei in den allermeisten Fällen die Summe der Weihnachtszuwendung und des Urlaubsgeldes.

Stand: 12.11.2025