AVR ab 2027 …
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Informationen zur Reform der AVR

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zu den ab dem
1. Januar 2027 geltenden AVR...

Einige Mitarbeiter erhalten bereits eine Jahressonderzahlung und das Leistungsentgelt; für diese Mitarbeiter ändert sich nichts. In den AVR ab 2027 gibt es dann für alle Mitarbeiter die Jahressonderzahlung und das Leistungsentgelt.

Eine Besonderheit ist, dass während der Einführung in den Jahren 2027 bis 2030 für einige Mitarbeitergruppen das Leistungsentgelt gestaffelt abgesenkt wird. Details findet man in § 31 Abs. 5 AVR. Davon betroffen sind neue Mitarbeiter und solche Mitarbeiter, die übergeleitet wurden, also nur die, die in der Anlage 2, 2d oder 2e hätten eingruppiert werden müssen.

Davon gibt es wieder eine Ausnahme! Es erfolgt keine Absenkung bei Mitarbeitern, die nach der Entgeltordnung von einer Entgeltsperre betroffen sind, also:

- Teil A EG 1 und 2, Stufen 5 und 6

- und Teil B EG 1, Stufe 6

Stand: 12.11.2025