Die Reform ist notwendig geworden, da der zugrundeliegende Bundesangestelltentarif (BAT) nicht mehr existiert und nicht weiterentwickelt wird.
Zudem finden sich einige neue Tätigkeitsmerkmale, die es bisher in der Anlage 2 nicht gibt, nun in der neuen Entgeltordnung wieder. Gerade Berufsanfänger z. B. in medizinischen Fachberufen sind im TVöD in den ersten Berufsjahren deutlich bessergestellt. Mit den neuen AVR ab 2027 haben wir damit ein zukunftsfähiges Tarifwerk geschaffen, das sich auch in der Struktur nun noch stärker am TVöD orientiert.
Stand: 12.11.2025