Grundsätzlich kann man jederzeit prüfen lassen, ob die aktuelle Eingruppierung korrekt ist und gegebenenfalls korrigieren lassen. Erste Anlaufstellen können dafür der Dienstgeber, die Mitarbeitervertretung oder eine Gewerkschaft bzw. ein Rechtsanwalt sein!
Fragen zur Eingruppierung unter den ab 2027 geltenden AVR finden Sie in dieser FAQ-Liste.
Stand: 12.11.2025