Die AVR (2027) werden gemäß dem Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 9. Oktober 2025 planmäßig zum 1. Januar 2027 eingeführt. Eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt findet nicht statt. Die Fristen für die verbindliche Auskunft des Dienstgebers und für den Antrag auf Überleitung laufen bereits. Zu weiteren Detailfragen geben die folgenden FAQ Antwort.