AVR ab 2027 …
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Informationen zur Reform der AVR

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zu den ab dem
1. Januar 2027 geltenden AVR...

Für alle Mitarbeiter gelten ab 2027 die neuen AVR. Bestandsmitarbeiter aus Anlage 2, 2d und 2e AVR werden aber nicht automatisch in den neuen Anhang Entgeltordnung der AVR ab 2027 übergeleitet, sondern nur auf ihren Antrag hin.

Die Eingruppierung und das Tabellenentgelt ändern sich also nicht automatisch. Wird kein Antrag gestellt, gelten für diese Mitarbeiter für ihre Eingruppierung die Regelungen der Teile II. und III. aus dem Anhang Überleitung der AVR ab 2027: Sie beinhalten die weiter geltenden Regelungen der AVR in der am 31. Dezember 2026 geltenden Fassung. Für das Tabellenentgelt gilt im Anhang Tabellen die Tabelle für die Vergütungsgruppen.

Stand: 12.11.2025