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Die Zentral-KODA-Mitarbeiterseite hat in der Zentralen Kommission den Antrag gestellt, die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit kirchlichen Rechtsträgern im Geltungsbereich der Grundordnung ausschließlich mit Sachgrund zuzulassen.

Wird dieser Antrag in der Zentralen Kommission angenommen, bedeutete dies, dass sachgrundlose Befristungen in der Katholischen Kirche und ihrer Caritas nicht mehr möglich sind.

Auswirkungen von sachgrundlosen Befristungen

Sachgrundlose Befristungen ziehen eine Vielzahl von negativen Effekten mit sich, die die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer privaten Freiheit einschränken und die zukünftige persönliche Lebensplanung erschweren oder gar unmöglich machen. Nicht zuletzt werden sie allzuoft allein als „Verlängerung“ der Probezeit genutzt und zeugen daher von der Unfähigkeit zur sachgerechten Personalauswahl.
Folgend wird exemplarisch auf Gründe verwiesen, die für eine Abschaffung von sachgrundlosen Befristungen stehen: Gesetzlicher Schutz für besondere Arbeitnehmergruppen.

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