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Der „Ausschuss Anlage 7“ hat sich nach langen Arbeiten und Verhandlungen auf einen gemeinsamen Antrag verständigt. Dieser Antrag ist in der Bundeskommission fraktionsübergreifend angenommen worden.

Die neue Anlage 7 enthält u.a. eine monatliche Zulage von 100 Euro für praxisintegrierte duale Studiengänge. Auch ausbildungsintegrierte duale Studiengänge erhalten nun eine monatliche Zulage von 150 Euro, und die notwendigen Kosten für Unterkunft am auswärtigen Ort werden im notwendigen Umfang erstattet.

Die Anlage 7 ist grundlegend überarbeitet und modernisiert. Mit der neuen Struktur eines allgemeinen Teils und eines besonderen Teils tarifiert die Anlage 7 nun von der generalistischen Pflegeausbildung bis hin zu verschiedenen dualen und akademischen Ausbildungen ein breites Spektrum an Ausbildungsverhältnissen. Neu hinzugekommen sind u.a. die arbeitsrechtlichen Regelungen für die akademische Hebammenausbildung.

Für die Ausbildung in der Heilerziehungspflege (HEP) überträgt die Bundeskommission befristet die Kompetenz zur Festsetzung der Ausbildungsvergütung an die Regional-kommissionen. Damit liegt es in der Hand einer Regionalkommission, den Abschnitt zur HEP-Ausbildung für ihre Region zur Anwendung zu bringen und Ausbildungsvergütungen festzusetzen.

Für die Auszubildenden gilt eine Übergangsregelung:

Altfälle: Für alle bis zum 31. Juli 2021 begonnenen Ausbildungsverhältnisse finden vorläufig die Regelungen der Anlage 7 in der alten Fassung Anwendung. Erst mit Beginn des nächsten Ausbildungsjahres, frühestens jedoch ab dem 1. April 2022, finden für das jeweilige Ausbildungsverhältnis die Regelungen der Anlage 7 in der neuen Fassung Anwendung.

Neufälle: Für alle ab dem 1. August 2021 begonnenen Ausbildungsverhältnisse finden die Regelungen der Anlage 7 in der neuen Fassung Anwendung.

 

Torsten Böhmer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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ak.mas Info Dez 2021 - Neue Anlage 7

Neue Anlage 7 AVR Ausbildungsverhältnisse (korr. Version 05.01.2022)
PDF | 73.52 KB | 21. Dez, 2021