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Die Positionen sind verhärtet: Dienstgeber wollen Urlaubsanspruch beschneiden – die Mitarbeiterseite will mehr Erholung für die Beschäftigten.

Die Dienstgeberseite will weiterhin zwischen gesetzlichem Urlaubsanspruch und tariflichem Urlaubsanspruch unterscheiden. Den gesetzlichen Urlaub verstehen die Dienstgeber als das garantierte Mindestmaß – dieser werde bei der Caritas um einige tariflich gewährte Tage angehoben.

Auf dieses Mehr an Urlaubstagen sollten nach dem Willen der Dienstgeber die Beschäftigten aber nur Anspruch erwerben, wenn sie arbeiten. Bei Krankheit, zum Beispiel, würde dagegen kein „zusätzlicher“ Urlaubsanspruch entstehen.

Diese Logik wies die Mitarbeiterseite scharf zurück. Eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, gerade für Langzeiterkrankte, sei unsozial, schädlich für die Personalgewinnung und gerade in Pandemiezeiten ein Schlag ins Gesicht der Caritas-Beschäftigten.

Die Mitarbeiterseite brachte zum Urlaubsrecht einen eigenen Antrag ein:

  • Keine Unterscheidung zwischen gesetzlichen Mindesturlaub und tariflichen Mehrurlaub
  • grundsätzliche Erhöhung auf 35 Tage Urlaub
  • nach je zehn Jahren Zugehörigkeit soll der Urlaubsanspruch um einen Tag ansteigen
  • ab 30 Prozent Behinderungsgrad zwei zusätzliche Urlaubstage
  • plus einen Tag je Monat in einer Pandemiesituation
  • Urlaubsanspruch soll bis zum 31. Mai des Folgejahres gelten

Beide Anträge erhielten jeweils nur die Stimmen der eigenen Fraktion – beide Anträge blieben damit ohne Mehrheit.

Auch die Einrichtung eines Ausschusses zum Urlaubsrecht in den AVR lehnte die Dienstgeberseite ab.

 

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Thomas Rühl
Sprecher der Mitarbeiterseite
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