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Die Mitarbeiterseite der Caritas und der Zentralen Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts im kirchlichen Bereich haben lange dafür gekämpft. Nun hat der Kirchliche Arbeitsgerichtshof in Bonn die Einschränkung sachgrundloser Befristung für rechtens erklärt.

im Bereich der Katholischen Kirche können künftig befristete Arbeitsverhältnisse ohne Sachgrund nur noch für die Dauer von 14 Monaten abgeschlossen werden – bei nur noch einmaliger Verlängerung. Der Kirchliche Arbeitsgerichtshof in Bonn hat mit seinem Entscheid einen entsprechenden Beschluss der „Zentralen Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts im kirchlichen Bereich“ (Zentral-KODA) bestätigt. Die Begründung des Gerichtsbeschlusses liegt nun vor.

Die Eingrenzung der Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung wirkt sich – nach Inkraftsetzung durch die kath. Bischöfe – auch auf die Arbeitsverträge aller zur Caritas gehörenden Einrichtungen und Dienste aus.

Den Bericht hierzu entnehmen Sie bitte dem aktuellen Newsletter der Mitarbeiterseite der Zentral-KODA im Download-Bereich dieser Seite.

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Thomas Rühl
Sprecher der Mitarbeiterseite
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Zentral-KODA Organ Nr. 83

KGH bestätigt Begrenzung sachgrundloser Befristung
PDF | 500.35 KB | 17. Dez, 2021