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In der Caritas soll Anfang 2022 der Reformprozess der Anlage 2 wieder aufgenommen werden. Darauf haben sich in der Sitzung der Bundeskommission am 16. Dezember 2021 Dienstgeber- und Mitarbeiterseite verständigt.

Beide Seiten der Bundeskommission haben sich auf einen Fahrplan geeinigt, nach dem beginnend mit der neuen Amtszeit Anfang 2022 die Veränderungen der Anlagen 2, 2d und 2e der AVR beraten und umgesetzt werden sollen.

In der Anlage 2 ist eine Vielzahl von Berufen eingruppiert, die nicht in den Anlagen 31 und 32 (Pflege), 33 (Sozial- und Erziehungsdienst) oder Anlage 30 (Ärztlicher Dienst) erfasst sind, etwa im Rettungsdienst, in der Verwaltung und Buchhaltung, Küche und Hauswirtschaft sowie IT-Berufe, Gesundheitsberufe, Handwerk und Hausmeister und viele mehr.

Im Kern geht es nun um die Überführung der Anlage 2 aus der alten BAT-Systematik in eine neue, am TVöD orientierte Systematik. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe soll dabei eine Einigung vor allem über neue Tätigkeitsmerkmale und Tabellenwerte aber auch zu Fragen der Arbeitszeit dieser Berufsgruppen vorbereiten. Ziel ist eine Vereinheitlichung der Regelungen.

Norbert Altmann, Sprecher der Caritas-Dienstgeber:

„Die Caritas-Dienstgeber begrüßen die Fortsetzung des Reformprozesses und hoffen auf eine konstruktive Weiterführung der Verhandlungen. Wichtig ist, dass am Ende ein Ergebnis erzielt wird, mit dem beide Seiten zufrieden sein können.“

Thomas Rühl, Sprecher der Caritas-Mitarbeiterseite:

„Die Reform der Anlage 2 wird ein wichtiges Projekt der neuen Amtsperiode der Arbeitsrechtlichen Kommission. Wir als Mitarbeiterseite wollen damit endlich das Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes als Orientierung für die Arbeitsbedingungen aller Mitarbeitenden der Einrichtungen und Dienste der Caritas etablieren.“

Seit Dezember 2019 ruhten die Verhandlungen zur Reform der Anlage 2. Dienstgeber- und Mitarbeiterseite war es bis dahin nicht gelungen, gemeinsame Positionen und Zielvorstellungen zu entwickeln.

Bereits im Dezember 2016 vollzog die Bundeskommission den ersten Schritt zu einer neuen Entgeltordnung, orientiert am TVöD – zunächst für die Beschäftigten nach den Anlagen 31 (Krankenhauspflege) und 32 (stationäre und ambulante Langzeitpflege) der AVR Caritas. Die wesentlichen Veränderungen dieser neuen Entgeltordnung waren neue Eingruppierungsmerkmale für die Pflegekräfte sowie neue Entgelttabellen mit veränderten Stufenlaufzeiten und Höhergruppierungsregeln.

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Thomas Rühl
Sprecher der Mitarbeiterseite
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