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Erklärung der Interessengemeinschaft der Mitarbeitenden in Caritas und Kirche (IG-MiCK)

Die Beschäftigten in der Alten- und Krankenpflege arbeiten am Limit. Der Personalmangel hat sich mittlerweile zu einer ernsten Krise im Sozial- und Gesundheitsbereich entwickelt. Eine am Patientenwohl orientierte, qualifizierte Versorgung ist kaum noch zu gewährleisten. Eine Trendwende ohne Eingriff der Politik ist nicht vorstellbar.

Die künftige Bundesregierung muss sich dieser Herausforderung stellen! Die Sprecher der Interessengemeinschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Caritas und Kirche (IG-MICK) fordern deshalb als ersten Schritt gesetzliche Vorgaben zur Mindestpersonalbemessung sowohl in der Kranken- als auch in der Altenpflege.

Die katholische Arbeitnehmerschaft steht mit ihrer Forderung Seite an Seite mit den Gruppierungen, die sich derzeit engagiert für dieses Ziel einsetzen und für sofortige Verbesserungen des derzeitigen Zustands eintreten.

 

Hintergrund IG-MiCK

Die Interessengemeinschaft der Mitarbeitenden in Caritas und Kirche (IG-MiCK) ist ein Bündnis der Sprecher der Tarifkommissionen der Mitarbeiterseiten und der Mitbestimmungsorgane auf Bundesebene der über 700.000 Beschäftigten in der katholischen Kirche und ihrer Caritas.

Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (ak.mas) des Deutschen Caritasverbandes gestaltet als Interessenvertretung der Mitarbeitenden gemeinsam mit den Dienstgebern auf dem Dritten Weg der katholischen Kirche die Tarifentwicklung und das Arbeitsrecht für die rund 600.000 Beschäftigten in mehr als 25.000 Einrichtungen und Diensten der Caritas in Deutschland.

www.akmas.de

Die BAG-MAV ist das Bundesgremium im Rahmen der kirchlichen kollektiven Mitbestimmung. Die BAG-MAV nimmt die politische Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den katholischen Einrichtungen wahr; sie übernimmt Verantwortung und gestaltet mit.

www.bag-mav.de

Die Mitarbeiterseite der Zentral-KODA ist im System des Dritten Weges gemeinsam mit der Dienstgebeseite für die Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geltungsbereich der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse zuständig.

www.zentralkoda.de

Pressekontakt

Torsten Böhmer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
 +49 1516 5851 511
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