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Anlässlich des Internationalen Tags der Pflegenden am 12. Mai mahnt die Caritas Mitarbeiterseite, die Vergütung in der Altenpflege jetzt spürbar aufzuwerten.
Der Gesetzgeber steht in der Verantwortung, eine flächendeckende Tarifbindung durchzusetzen.

Auch nach dem Aus für den von ver.di und BVAP ausgehandelten allgemeinverbindlichen Tarifvertrag Altenpflege müssen alle Beteiligten am Ziel festhalten, die Pflege aufzuwerten. Priorität müssen dabei leistungsgerechte Vergütungsniveaus haben, sowie eine gesetzlich gesicherte, flächendeckende Tarifbindung. Die alleinige Festsetzung von Mindestlöhnen durch die Pflegekommission greift zu kurz.

Thomas Rühl, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite:

„Der Personalbedarf in der Pflege ist weiterhin enorm und die Corona-Krise führt uns die Bedeutung und den Wert guter Pflege täglich vor Augen. Die Politik muss die Erwartungen endlich erfüllen und die Altenpflege jetzt spürbar aufwerten. Das geht nur mit einer strikten Tarifbindung ohne Schlupflöcher, die Schluss macht mit Billiglöhnen!“

Auch die oft bestehenden, großen Verdienstunterschiede zwischen der Altenpflege und der Krankenpflege verschärfen die Personalnot zusätzlich und müssen kurzfristig überwunden werden.

Die Mitarbeiterseite der Caritas unterstützt seit vielen Jahren die Aufwertung der Pflege auch außerhalb des Geltungsbereichs des Tarifwerks der Caritas (AVR Caritas). Sie war und ist Mitglied der Konzertierten Aktion Pflege und der Pflegekommission und hat den Prozess der Allgemeinverbindlicherklärung des „Tarifvertrags Altenpflege“ von Beginn an unterstützt.

Torsten Böhmer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
 +49 1516 5851 511
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ak.mas Positionen - Tarifbindung in der Altenpflege

Echte Tarifbindung in der Altenpflege gesetzlich verankern! -- Stellungnahme an die Bundespolitik
PDF | 94.34 KB | 07. Mai, 2021