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Das Ziel bleibt, gute Löhne in der Pflege über tarifliche Systeme abzusichern!

Die in der Pflegekommission erzielten Ergebnisse sind nach Auffassung der Mitarbeiterseite der Caritas ein wichtiger Beitrag, die in Teilen der Altenpflege noch immer existierenden schlechten Arbeitsbedingungen zu verbessern. Das Ziel bleibe aber, gute Löhne in der Pflege über tarifliche Systeme abzusichern.

Thomas Rühl, Sprecher der Mitarbeiterseite der Caritas und Mitglied der 4. Pflegekommission:

„Was wir in der Pflegekommission erreicht haben, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der Pflegemindestlohn definiert jedoch nur die Untergrenze und ist noch kein angemessener oder gerechter Lohn. Dieser kann nur durch Tarifverträge oder Tarifwerke abgesichert werden. Wir sind daher bereit, unseren Beitrag in dem Verfahren für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Altenpflege zu leisten.“

Die Gewerkschafts- und Mitarbeiterbank hatte in der Pflegekommission auch Mindestlöhne für Pflegekräfte mit mindestens siebenjähriger Berufserfahrung, die Abschaffung der Sonderregelungen für den Bereitschaftsdienst, die Einbeziehung der hauswirtschaftlichen Kräfte in den Pflegemindestlohn sowie Mindestzuschläge für Überstunden gefordert. Dies scheiterte aber an der grundsätzlichen Ablehnung der Arbeitgeber- und Dienstgeberbank.

Die Mitarbeiter der Caritas ist Mitglied in der Pflegekommission und ist auch in dem Verfahren für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Altenpflege eingebunden.

 

Hintergrund

Die 4. Pflegekommission hat die Mindestlöhne in der ambulanten Pflege und der stationären Altenpflege für die Zeit ab dem 1. Mai 2020 bis zum 30. April 2022 neu festgesetzt. Ab September 2021 wird die Höhe der Mindestlöhne in Ost und West endlich gleich hoch sein.

Während es bisher nur einen Pflegemindestlohn gab, konnte sich die Gewerkschafts- und Mitarbeiterbank in der Pflegekommission nun mit ihrer Forderung durchsetzen, auch für einjährig Ausgebildete und für dreijährig ausgebildete Pflegekräfte (Pflegefachkräfte) jeweils einen darüber liegenden Mindestlohn festzusetzen.

Die Mindestentgelte werden in Ost und West bis zum April 2022 schrittweise auf 12,55 Euro, für Pflegekräfte mit einjähriger Ausbildung auf 13,20 Euro und für dreijährig Ausgebildete auf 15,40 Euro ansteigen.

Darüber hinaus gelang es erstmals, einen um fünf Tage über dem gesetzlichen Mindesturlaub liegenden Urlaubsanspruch durchzusetzen

Ansprechpartner

Torsten Böhmer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
 +49 1516 5851 511
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