Die Pflegekommission hat erneut eine Empfehlung ausgesprochen, den Pflegemindestlohn für die Altenpflege zu erhöhen. Der Pflegemindestlohn gilt für die Beschäftigten in den stationären, wie auch in den ambulanten Einrichtungen und Diensten in Deutschland; die Kommission legt alle zwei Jahre eine Empfehlung für seine Entwicklung vor.
Oliver Hölters, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite:
"Als Mitglied der Pflegekommission hat sich die Mitarbeiterseite der Caritas dafür eingesetzt, dass der Pflegemindestlohn weiter steigt und wenigstens die allgemeinen Kostensteigerungen abdeckt. Die Verhandlungen waren schwierig – gegen den Widerstand aller Arbeitgebervertreter waren nur leichte Steigerungen durchsetzbar."
Der Mindestlohn in der Pflege ist weiterhin notwendig, da gesetzliche Regelungen zur Tariflohnpflicht in der Praxis nur dazu führen, dass regional übliche Tariflöhne angewendet werden. Die Löhne im Bereich der Pflege haben sich in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich erhöht. Dies war zwingend geboten, da über Jahre hinweg Lohndumping im Bereich der Altenpflege stark ausgeprägt war.
Der Pflegemindestlohn soll demnach in zwei Schritten zum 01.07.2026 und zum 01.07.2027 erhöht werden:
Mindestentgelt (Pflegehilfskräfte):
- 01.07.2026: 16,52 Euro (jetzt 16,10 Euro)
- 01.07.2027: 16,95 Euro
Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung:
- 01.07.2026: 17,80 Euro (jetzt 17,35 Euro)
- 01.07.2027: 18,26 Euro
Pflegefachkräfte:
- 01.07.2026: 21,03 Euro (jetzt 20,50 Euro)
- 01.07.2027: 21,58 Euro
Dies entspricht bei einer Laufzeit vom 1. Juli 2026 bis 30. September 2028 (27 Monate) jeweils einer Erhöhung um 2,6 Prozent. Der Pflegemindestlohn stieg zuletzt am 1. Juli 2025 für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro, für einjährig Qualifizierte auf 17,35 Euro und für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro.