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Caritas ak.mas hält den neuen Pflegemindestlohn für einen brauchbaren Kompromiss

Berlin. Die von der Bundesregierung eingesetzte Pflegekommission hat sich auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflege geeinigt: Ab 1. Januar 2018 soll der Mindestlohn auf 10,55 Euro pro Stunde im Westen und 10,05 Euro im Osten steigen. In zwei Schritten soll er bis Januar 2020 weiter wachsen und dann 11,35 Euro pro Stunde im Westen und 10,85 Euro im Osten betragen. Davon profitieren vor allem Pflegehilfskräfte. 

„Die Mitarbeiterseite der Caritas begrüßt die Einigung in der 3. Pflegekommission auf einen neuen Mindestlohn für Pflegehilfskräfte bis zum Jahr 2020“, erklärt Thomas Rühl, Sprecher der Mitarbeiterseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes (ak.mas) und Mitglied der 3. Pflegekommission. Allerdings sei der Pflegemindestlohn kein Ersatz für Tarifwerke des zweiten und dritten Weges. Tariflicher Maßstab für Caritas-Beschäftigte seien weiterhin die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes.

Nicht von Erfolg gekrönt waren die Bemühungen der Vertreter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kommission, einen Urlaubsanspruch oberhalb des gesetzlichen Mindesturlaubs und eine Lohnuntergrenze für examinierte Pflegefachkräfte festzuschreiben.

„Diese Ziele, wie auch die Angleichung der Lohnuntergrenzen im Osten an West-Niveau waren in dieser Kommission leider nicht zu erreichen“, so Rühl. 

Immerhin fallen die prozentualen Steigerungen des Pflegemindestlohns im Osten höher aus als im Westen. Der Lohnabstand zwischen West und Ost wird auf 95,6 Prozent verringert.

„Die Tätigkeiten in der Pflege müssen weiter aufgewertet werden. Ein marktwirtschaftlicher Wettbewerb über die Löhne der Beschäftigten wird das System kollabieren lassen. Daher fordert die ak.mas auch eine verstärkte Tarifbindung in der Pflegebranche insgesamt,“ so Rühl abschließend.

 

[Pressemitteilung]