Das Bündnis Pro Rettungsdienst fordert die Bundesregierung und das Bundesministerium für Gesundheit auf, die bereits in der letzten Legislatur begonnene Reformarbeit fortzusetzen und den § 133 SGB V endlich an die Realität des Gesundheitswesens anzupassen.
Der Rettungsdienst steht täglich für Verlässlichkeit, Qualität und Menschlichkeit. Jetzt ist es Zeit, dass die Politik dasselbe für den Rettungsdienst tut: Der §133 SGB V ist veraltet, unsystematisch und wird den heutigen Anforderungen an Qualität, Personal und Versorgungssicherheit nicht gerecht.
Unsere zentralen Reformforderungen
Das Bündnis Pro Rettungsdienst fordert eine grundlegende Anpassung des §133 SGB V in drei Punkten:
1. Tarifgerechte Bezahlung muss refinanzierbar sein
Es muss klargestellt werden, dass tarifvertragliche und kirchliche Vergütungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden dürfen. Das entspricht bereits geltender Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und findet sich in zahlreichen anderen Paragrafen des Sozialgesetzbuchs (SGB V und XI) wieder. Mitarbeitende im Krankentransport verdienen faire Löhne – ihre Bezahlung darf nicht zur Verhandlungsmasse werden.
2. Einführung eines verbindlichen Schiedsverfahrens
Im Streitfall zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern muss eine unabhängige Schiedsperson den Vertragsinhalt verbindlich festlegen können – analog zu bewährten Regelungen in anderen Leistungsbereichen. Nur so lassen sich lange Auseinandersetzungen vermeiden und die Versorgungssicherheit für Patientinnen und Patienten gewährleisten, auch wenn keine Einigung zustande kommt.
3. Rahmenempfehlungen mit klaren Vorgaben
Statt eines pauschalen Verweises auf § 127 Abs. 9 SGB V braucht es eine eigenständige Regelung, die den Vertragspartnern vorgibt, gemeinsame Rahmenempfehlungen zu entwickeln – etwa zu Qualität, Qualifikation, Vergütung und Zusammenarbeit mit Ärztinnen, Ärzten und Krankenhäusern.
Begründung: Qualität braucht Struktur
Der Krankentransport ist keine reine Beförderungsleistung, sondern Teil der Gesundheitsversorgung. Hohe Personalkostenanteile von 50 bis 70 Prozent spiegeln die Bedeutung der Mitarbeitenden wider und unterscheiden den Sektor deutlich von produktorientierten Leistungserbringern.
Eine Reform des §133 SGB V stärkt
- Planungssicherheit und Rechtsklarheit für Unternehmen,
- faire Arbeitsbedingungen für Beschäftigte,
- und Versorgungssicherheit für Patientinnen und Patienten.
Warum jetzt gehandelt werden muss
Heute werden jährlich ca. 12 bis 14 Millionen Einsätze durch den Rettungsdienst durchgeführt, darüber hinaus werden ca. 35 bis 38 Millionen Beförderungen jährlich von Unternehmen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG=Krankenfahrten) durchgeführt. Dieses führt auch zu einer Entlastung des Gesamtsystems.
Der §133 SGB V enthält jedoch weiterhin landesrechtliche Vorbehalte und verweist auf Vorschriften, die für Hilfsmittelanbieter – also Produktanbieter, nicht Dienstleister – konzipiert wurden. Das führt zu Rechtsunsicherheit, ungleichen Wettbewerbsbedingungen und erschwert eine faire Refinanzierung von Personal- und Betriebskosten.