Mit den Beschlüssen zur Tarifrunde 2025 ergeben sich auch einige Änderungen im Sozial- und Erziehungsdienst
Wir haben hier diese neuen Regelungen zusammengestellt. Sie finden alle Beschlüsse auch in der ak.mas Info Juni 2025.
Arbeit in Wechselschicht
Die Zulagen für Wechselschichtarbeit erhöhen sich*
- bei ständiger Wechselschicht ab dem 1. Juli 2025 auf 200 Euro monatlich (zuvor 155 Euro)
- bei nicht ständiger Wechselschicht ab dem 1. Juli 2025 auf 1,18 Euro pro Stunde (zuvor 0,93 Euro)
…für Mitarbeitende der Anlage 33, die in Krankenhäusern und weiteren vergleichbaren Einrichtungen arbeiten, erhöhen sich die Zulagen für Wechselschichtarbeit
- bei ständiger Wechselschicht ab dem 1. Juli 2025 auf 250 Euro monatlich
- bei nicht ständiger Wechselschicht ab dem 1. Juli 2025 auf 1,49 Euro pro Stunde
…für Mitarbeitende der Anlage 33, die in Pflege- und Betreuungseinrichtungen arbeiten, erhöhen sich die Zulagen für Wechselschichtarbeit
- bei ständiger Wechselschicht ab dem 1. Juli 2025 auf 250 Euro monatlich
- bei nicht ständiger Wechselschicht ab dem 1. Juli 2025 auf 1,47 Euro pro Stunde
Schichtarbeit
Die Zulagen für Schichtarbeit erhöht sich*
- bei ständiger Schichtarbeit ab dem 1. Juli 2025 auf 100 Euro monatlich
(zuvor 40 Euro) - bei nicht ständiger Schichtarbeit ab dem 1. Juli 2025 auf 0,59 Euro pro Stunde (zuvor 0,24 Euro)
* Ab dem 1. Januar 2027 nehmen diese Zulagen an allgemeinen Entgelterhöhungen teil.
Höhergruppierung
Ferner erhöhen sich die Garantiebeträge bei Höhergruppierung
- zum 1. Juli 2025 um 3,11 Prozent und
- ab dem 1. Februar 2026 um weitere 2,8 Prozent.
Zulage für Leitungen
Zur Deckung des Personalbedarfs kann Mitarbeitern in Anlage 33 mit leitender Tätigkeit* eine monatliche Zulage von mindestens 180 Euro gewährt werden. Diese Regelung ist befristet bis zum 31. Dezember 2027.
* Leiter von Kindertagesstätten, Werkstätten und Heimen der Erziehungs-, Behinderten oder Gefährdetenhilfe sowie als ständige Vertreter der genannten Leitungen bestellte Mitarbeiter
Diese von der neuen Anmerkung Nr. 32 erfassten Leiter bzw. ständige Vertreter erhalten keine SuE-Zulage gemäß § 11 Abs. 5 der Anlage 33.
Zulage für Erzieherinnen
nach Anmerkungen 30 und 31 Anhang B Anlage 33
Die Kann-Zulage für die Entgeltgruppe S 9 Ziffer 1 (Anmerkung 30) wurde von mindestens 150 Euro auf mindestens 180 Euro erhöht.
Ebenfalls wurde die Kann-Zulage für Mitarbeiter mit koordinierender Tätigkeit oder als Leiter einer Gruppe (Anmerkung 31) von mindestens 80 Euro auf mindestens 180 Euro erhöht.