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Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst: Neuregelung der S-Entgeltgruppen in der Anlage 33 AVR

Die Bundeskommission hat ab 01.01.2016 neue Regelungen zur Anlage 33 AVR beschlossen. Diese Regelungen werden im Bereich der RK Mitte ebenfalls ab dem 01.01.2016 umgesetzt. Einige S-Entgeltgruppen sowie Fallgruppen sind neu gefasst worden. Viele Mitarbeiter in Kindertagesstätten, in Beratungsdiensten und in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung werden dadurch einer höheren S-Entgeltgruppe zugeordnet. Zum Teil wurden Stufenlaufzeiten verkürzt. Für andere Entgeltgruppen wurden neue (= höhere) Tabellenwerte beschlossen. Das alles führt zu einer Aufwertung der Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst.

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