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Die RK NRW informiert über die Lohnerhöhungen in NRW, die neue Entgeltordnung und die neue Eigenbeteiligung an den KZVK-Beiträgen

Die Regionalkommission NRW hat heute den Beschluss der Bundeskommission der Arbeits-rechtlichen Kommission vom 16. Juni übernommen.
- Ab dem 1. Juni 2016 erhalten die Beschäftigten (außer Ärzte, Anlage 30, AVR) 2,4 Prozent mehr Gehalt.
- Zum 1. Januar 2017 gibt es eine weitere Lohnerhöhung in Höhe von 2,35 Prozent.

Neue Entgeltordnung
Voraussetzung für die Zahlung des zweiten Erhöhungsschritts ist das Zustandekommen einer neuen Entgeltordnung: Für Beschäftigte, die in den Anlagen 2, 2b, 31 und 32 (AVR) eingruppiert sind, werden - orientiert am Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD) - bis Dezember 2016 eine neue Eingruppierungssystematik und veränderte Entgelttabellen erarbeitet.

Eigenbeteiligung an der Zusatzversorgung
Beschlossen wurde auch, dass sich Caritas-Beschäftigte zukünftig an den Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Köln (KZVK) beteiligen müssen. Diese Eigenbeteiligung sieht vor, dass ein KZVK-Beitrag von über 5,2 Prozent künftig zur Hälfte von den Mitarbeitenden und zur Hälfte vom Dienstgeber bezahlt wird. Beim aktuellen KZVK-Beitragssatz in Höhe von 5,3 Prozent zahlen die Mitarbeitenden ab 1. Juni 2016 also zunächst 0,05 Prozent des Gehaltes.

Auszubildende und Praktikanten
Die Vergütung für Auszubildende erhöht sich ab dem 1. Juni 2016 um 35,00 Euro. Ab dem 1. Januar 2017 kommen weitere 30,00 Euro hinzu.
Praktikanten bekommen die gleiche prozentuale Erhöhung ihrer Vergütung wie die anderen Mitarbeiter.

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Ansprechperson

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Olaf Wittemann
Erzbistum Köln
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