MAV Infos …
×

Informationen für Mitarbeitervertretungen

Termine, Arbeitshilfen und weitere Materialien für Ihre Arbeit.

Die Regionalkommission Mitte übernimmt in ihrer Sitzung am 13. Juli 2023 den Teil II des Bundesbeschlusses zur Tarifrunde 2023 unverändert.

Damit steigern sich die Gehälter im Bereich der AVR Caritas in den Bistümern Fulda, Limburg, Mainz, Trier und Speyer für rund 105.000 Beschäftigte.*

Allgemeine Tarifrunde

(Anlagen 3, 31, 32 und 33 AVR)

Die Tabellenwerte werden zum 1. März 2024 um 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent erhöht, mindestens aber um 340 Euro.

Beispiel: Erzieherin S 8b Stufe 3 in der Anlage 33
aktuell: 3.463,08 Euro +200 Euro = 3.663,08 Euro
+ 5,5% = 3.864,55 Euro
Dies entspricht einer Erhöhung von 401,47 Euro, bzw. 11,59 Prozent im Monat

Beispiel: Reinigungskräfte nach VG 11 Stufe 1 der Anlage 2
aktuell: 2.073,34 Euro +200 Euro = 2.273,34 Euro
+ 5,5% = 2.398,37 Euro
weniger als mind. 340 Euro, also +14,97 Euro = 2.413,34 Euro
Dies entspricht einer Erhöhung von 340 Euro, bzw. 16,40 Prozent im Monat

Die dynamischen Zulagen werden ab dem 1. März 2024 um 11,5 Prozent erhöht:

  • Pflegezulage, Anlagen 31 und 32
  • Stundenentgelte, Anlagen 31 und 32
  • Garantiebeträge bei Höhergruppierung aus den Überleitungsregelungen Anhang F Anlage 31 und Anhang G Anlage 32
  • Garantiebeträge bei Höhergruppierung in Anlage 33
  • Kinderzulage für Mitarbeiter nach Anlagen 2, 2d, 2e, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Juli 2008 bestanden hat, Abschnitt V Buchstabe C Anlage 1
  • Einsatz im Rettungsdienst
  • Besitzstandszulagen wegen Wegfall des Ortszuschlags, Anlage 1b
  • Vergütungsgruppenzulage, Anlage 2d
  • Zuschläge für Nachtarbeit und an Samstagen (Anlage 6a) für Anlagen 2, 2d, 2e
  • Urlaubsgeld, Anlagen 2, 2d und 2e

Tarifrunde Ärztinnen und Ärzte

(Anlage 30 AVR)

Das Tabellenentgelt, die Stundenentgelte für Bereitschaftsdienst sowie der Zuschlag für Einsätze im Rettungsdienst steigen:

  • zum 1. August 2023 um 4,8 Prozent und
  • zum 1. April 2024 um weitere 4 Prozent

Auszubildende

(Anlage 7 AVR)

Folgende Erhöhungen wurden für Auszubildende beschlossen:

  • Zum 1. März 2024 erhöht sich die Ausbildungsvergütung um 150 Euro monatlich
  • Von Oktober 2023 bis Februar 2024 wird eine zusätzliche Inflationsausgleichsprämie von je 100 Euro ausbezahlt. Damit erhöht sich die Inflationsausgleichsprämie auf insgesamt 1.500 Euro (Tarifrunde Teil I + Teil II)

Altersteilzeit im Blockmodell

Sowohl in der Freistellungsphase, als auch in der Aktivphase wird die Inflationsausgleichsprä-mie ausbezahlt, jedoch nur zur Hälfte. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erhalten folglich die Hälfte der Inflationsausgleichsprämie, als wenn sie mit der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit weitergearbeitet hätten
Hinweis für Lehrerinnen und Lehrer (Anlage 21 und 21a)

 

*Für die Anlagen 21 und 21a erfolgte kein Beschluss. Es greift die bereits vereinbarte Tarifau-tomatik. Der Tarifvertrag der Länder (TV-L) endet zum September 2023. Hessen geht noch immer einen Sonderweg; dort endet der Tarifvertrag für den öffentlicher Dienst (TV-H) erst im Januar 2024.

*

Christian Engler
Bistum Fulda
 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

RK Mitte Info Juli 2023

Tarifbeschluss 2023
PDF | 99.64 KB | 14. Jul, 2023

RK Mitte Beschluss Juli 2023

Tarifbeschluss 2023
PDF | 182.29 KB | 14. Jul, 2023